Ohne Milch kein Käse

27 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Produkte, die nicht aus (tierischer) Milch hergestellt sind, dürfen nicht als „Milch“, „Rahm“, „Butter“, „Käse“ oder „Joghurt“ vermarktet werden. Auf die Vorlage des LG Trier hin hatte der EuGH entschieden, dass rein pflanzliche Produkte grundsätzlich nicht unter den genannten Bezeichnungen vermarktet werden dürfen, da diese Bezeichnungen durch das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten seien. Dies gelte auch dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen. Das LG Trier hat seine auf diese Entscheidung gestützten Urteile unter anderem damit begründet, dass ein Verstoß der Beklagten gegen Art. 78 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 durch die Verwendung der beanstandeten Produktbezeichnungen vorliege. Der Internetauftritt der Beklagten sei damit wettbewerbswidrig, so die ARAG Experten (LG Trier, Az.: 7 HK O 20/16 und 7 HK O 22/16).



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