Steuerhinterziehung – Bewährungsstrafe für ehemaligen Geheimagenten

12 Okt

Pressemeldung der Firma ROSE & PARTNER LLP

Es ist ein Agentenkrimi der etwas anderen Art. Diesmal jagt der Geheimagent nicht die Schurken, sondern sitzt selbst auf der Anklagebank. Der Vorwurf ist für einen Agententhriller fast etwas spröde, aber dennoch brisant: Es geht um Steuerhinterziehung. Die Geschichte dahinter ist allerdings ein echter Krimi mit internationaler Besetzung.

Auf der Anklagebank im Bochumer Landgericht musste der ehemalige Geheimagent Mauss Platz nehmen. Früher war er u.a. für die Bundesregierung tätig, war an der Befreiung von Geiseln oder der Überführung von Terroristen beteiligt. Jetzt wurde ihm Steuerbetrug in Millionenhöhe vorgeworfen. Zwischen 2002 und 2011 soll er Steuern hinterzogen und Vermögenswerte auf Auslandskonten vor dem Fiskus verborgen haben.

Steuerbetrug – Vorwurf zurückgewiesen

Der Angeklagte wies den Vorwurf der Steuerhinterziehung zurück. Bei dem Geld auf den Auslandskonten habe es sich um eine „internationale Reserve“ zur Finanzierung seiner Agententätigkeiten gehandelt. Das Geld sei von verschiedenen Staaten, u.a. den USA, eingezahlt worden. Er selbst habe das Geld nur treuhänderisch verwaltet, ihm privat sei es nicht zuzuordnen. Staatsanwaltschaft und Gericht mochten daran nicht glauben. Das Landgericht Bochum verurteilte den Ex-Agenten wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen zu einer zweijährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit blieb das Gericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Gefängnisstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Das Gericht berücksichtigte jedoch bei der Urteilsfindung die „beeindruckende Lebensleistung“ des Angeklagten, die sich strafmildernd ausgewirkt habe. Zudem muss der Angeklagte 200.000 Euro an eine karitative Organisation zahlen.

Die Verteidigung will sich mit dem Urteil jedoch nicht zufriedengeben. Das Gericht habe entlastende Beweise nicht berücksichtigt. Die Verteidiger haben bereits angekündigt, Revision einzulegen. Eine Fortsetzung des Agentenkrimis ist damit wahrscheinlich.

Steuer-CD führt zum Geheimagenten

Interessant ist, wie der ehemalige Geheimagent überhaupt ins Visier der Steuerfahndung geriet – nämlich nicht anders als viele andere Steuersünder auch. Auf einer von der Landesregierung NRW angekauften Steuer-CD fanden die Ermittler die Daten, die sie zum Ex-Agenten führten.

Steuerbetrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt und wird von den Behörden streng verfolgt und sanktioniert. Geldstrafen und Freiheitsstrafen können verhängt werden. Wer sich diesem Risiko nicht aussetzen möchte, aber noch unversteuerte Einkünfte vor dem Fiskus verbirgt, sollte sich daher anwaltlich beraten lassen.

Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg, Berlin und München hat mehr Informationen zum Thema Steuerhinterziehung unter https://www.rosepartner.de/… zusammengestellt.

Helge Schubert, LL.M. (Tax)

Rechtsanwalt, Steuerberater

Fachanwalt für Steuerrecht

ROSE & PARTNER LLP

Jungfernstieg 40

20354 Hamburg

Tel: 040 / 414 37 59 – 0

schubert@rosepartner.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ROSE & PARTNER LLP
Jungfernstieg 40
20355 Hamburg
Telefon: +49 (40) 4143759-0
Telefax: +49 (40) 4143759-10
http://www.rosepartner.de

Ansprechpartner:
Helge Schubert
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 (40) 4143759-0



Dateianlagen:
    • Helge Schubert, Fachanwalt für Steuerrecht
ROSE & PARTNER LLP. hat sich auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht und Familienrecht spezialisiert und steht Mandanten mit Büros in Hamburg, Berlin, München und Mailand zur Verfügung. Zu den Schwerpunkten der Kanzlei zählen - Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht - Steuerrecht & Steuerberatung - Unternehmensnachfolge - Erbrecht - Familienrecht - Gewerblicher Rechtsschutz - Internationales Recht


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.