Zahlreiche Autokredite der RCI Banque Deutschland könnten widerruflich sein

9 Feb

Kunden der Renault Bank, der Nissan Bank und der Infiniti Financial Services sollten ihre Darlehensverträge prüfen lassen

Pressemeldung der Firma Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Portrait Mirko Göpfert, Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner, Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte


Der Widerruf kann nicht nur bei Baufinanzierungen, sondern auch beim finanzierten Autokauf für den Verbraucher wirtschaftlich äußerst interessant sein. Viele Verträge weisen Mängel auf. Dies gilt auch für Kreditverträge mit der RCI Banque Deutschland, die mit ihren Geschäftsbereichen Renault Bank, Nissan Bank und Infiniti Financial Services allein im Jahr 2016 mehr als 112.000 Neufahrzeuge finanzierte. „Darlehensnehmer sollten ihre Vertragsunterlagen daher unbedingt prüfen lassen“, empfehlen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Bei Baufinanzierungen ist seit Langem bekannt, dass sich mit dem Widerruf erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen. Bei sonstigen Verbraucherdarlehen führte der „Widerrufsjoker“ in der öffentlichen Diskussion bislang eher ein Schattendasein. Nunmehr stellt sich immer mehr heraus, dass auch Millionen von PKW-Finanzierungsverträgen ebenfalls widerruflich sein könnten und damit den Käufern äußerst lukrative Rückgabechancen eröffnet werden. Dieses Vorgehen steht nicht nur Verbrauchern offen, deren Fahrzeug – derzeit – von dem sogenannten Abgasskandal betroffen ist, sondern allen Autokäufern, die den Erwerb finanziert haben.

Nach Auffassung der Nürnberger Rechtsanwälte sind auch zahlreiche Verträge der RCI Banque Deutschland betroffen. „In manchen Vertragsunterlagen waren zunächst einander widersprechende und inhaltlich abweichende Widerrufsinformationen aufzufinden, wobei für den juristischen Laien unklar blieb, welche auf den konkreten Vertrag zur Anwendung kommen sollte. Hinzu kamen unterschiedliche Angaben zur Zinshöhe im Falle des Widerrufs“, berichtet Rechtsanwalt Göpfert.

Neben der Pflicht zur Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation sind Banken darüber hinaus verpflichtet, dem Darlehensnehmer zahlreiche Informationen bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen. Der einzuhaltende Pflichtenkatalog ist ebenso lang wie inhaltlich streng und wurde nach Auffassung der erfahrenen Bankrechtsanwälte bei der RCI Banque Deutschland oftmals nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Auch deshalb könnten viele Autokredite noch widerrufen werden.

Völlig unabhängig von diesen Fragen muss die Bank dem Darlehensnehmer eine Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine jeweilige Abschrift hiervon zur Verfügung gestellt haben. Ist dies nicht erfolgt, hat die Widerrufsfrist bereits aus diesem Grund nicht zu laufen begonnen und der Darlehensvertrag ist weiterhin widerruflich. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann weiß aus der Praxis zu berichten: „In zahlreichen durch unsere Kanzlei geprüften Fällen liegt dem Kreditnehmer gerade kein Dokument vor, das seine Unterschrift trägt. Der durch den Käufer unterzeichnete Darlehensantrag befindet sich vielmehr allein bei der Bank. Auch eine Abschrift des Darlehensantrages oder der von beiden Seiten unterzeichneten Vertragsurkunde wurde dem Verbraucher oftmals nicht zur Verfügung gestellt.“

Aufgrund dieser Fehler in der Vertragsabwicklung bestehen in vielen Fällen gute Chancen, dass der Finanzierungsvertrag auch heute noch wirksam widerrufen werden kann. Kunden der Renault Bank, der Nissan Bank und der Infiniti Financial Services sollten ihre vollständigen Darlehensvertragsunterlagen daher weiterhin durch einen auf dem Gebiet des Bankrechts fachkundigen Rechtsanwalt sorgfältig überprüfen lassen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 56794-00
Telefax: +49 (911) 56794-01
https://www.drhoffmann-partner.de

Ansprechpartner:
Dr. Marcus Hoffmann
+49 (911) 56794-00



Dateianlagen:
    • Portrait Mirko Göpfert, Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner, Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    • Portrait Dr. Marcus Hoffmann, Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner, Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
    • Logo Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte sind ausschließlich auf dem Gebiet des Bank-, Kapitalanlage- und Verbraucherschutzrechts tätig. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen ("Schrottimmobilien"), des Widerrufs von Darlehensverträgen und des so genannten Abgasskandals. Die fachspezifisch erfahrenen Anwälte vertreten ausnahmslos Darlehensnehmer, Anleger und Verbraucher gegenüber Banken und Unternehmen. Sitz der Kanzlei ist Nürnberg. Weiterführende Informationen: www.drhoffmann-partner.de


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.