Umgangsrecht gilt auch für Oma und Opa

13 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Der Umgang mit dem Vater des Kindes war nach der Trennung der Eltern bereits geregelt. Doch den ungeliebten Ex-Schwiegereltern wollte die Mutter ihr Kind nicht überlassen. Schon gar nicht am Stück in den Ferien. Doch die ARAG Experten betonen, dass auch Großeltern einen Anspruch darauf haben, ihr Enkelkind zu sehen. Zumindest, wenn es dem Wohl des Kindes dient oder eine feste Bindung zu den Großeltern besteht. Und das war in diesem konkreten Fall gegeben. So entschieden die Richter hier zugunsten von Oma und Opa: In den Herbstferien durften sie ihr Enkelkind für eine Woche zu sich holen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Az.: 10 UF 159/13 UF).



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