Schmerzensgeld vom Zahnarzt
20 Feb
Zwar ist der Kunde normalerweise König und sein Wunsch hat oberste Priorität, doch beim Arztbesuch sollte der Fachmann das letzte Wort haben. Die ARAG Experten raten Ärzten, sich durch ihren Patienten nicht von einer medizinisch notwendigen Behandlung abbringen zu lassen, weil das schlicht und ergreifend schmerzhaft für den Patienten und teuer für den Arzt werden kann, wie ein konkreter Fall zeigt. In dem wollte eine Patientin ihre Vorderzähne sanieren lassen.
Bei der vorherigen Untersuchung stellte der Zahnarzt jedoch eine Störung ihrer Kiefergelenke fest. Er riet ihr aus medizinischer Sicht, zunächst diese Störung zu beseitigen und sich erst im Anschluss um die Vorderzähne zu kümmern. Doch die Priorität der Patientin lag eindeutig auf den Frontzähnen. Der Zahnarzt ließ sich von seiner Patientin überzeugen. Das Resultat: Da der Kiefer unbehandelt blieb, wurden die Probleme schnell größer und so schmerzhaft, dass die Frau den Zahnarzt auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagte. Nach Auskunft der ARAG Experten zu recht, denn hier liegt eine klassische Fehlbehandlung vor. Der Zahnarzt handelte wider besseres Wissen falsch und muss daher haften (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 26 U 116/14).
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