LombardClassic 3: LG Essen verurteilt Berater zur Zahlung!

19 Apr

CLLB Rechtsanwälte: Weiteres Urteil für Anleger der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG erstritten

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin mitteilt, hat das Landgericht Essen in einem Klageverfahren gegen einen Anlageberater diesen wegen einer Vermittlung einer Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das Urteil, das dem Anleger Schadensersatz in Höhe von über € 42.000,00 zuspricht, ist nicht rechtskräftig, bestätigt aber CLLB Rechtsanwälte in ihrem Vorgehen gegen Anlageberater, wenn diese betreffend Beteiligungen an der LombardClassic 3 GmbH GmbH & Co. KG nicht ordnungsgemäß beraten haben.

In dem vom Landgericht Essen entschiedenen Fall ging das Landgericht nach Beweisaufnahme davon aus, dass der Kläger in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß beraten worden war. So hat das Landgericht Essen ausgeführt, dass die dem Kläger empfohlene Beteiligung an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG für das seitens des Klägers genannte Anlageziel einer sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sei.

Ferner habe der Berater auch über die beteiligungsspezifischen Anlagerisiken nicht ordnungsgemäß aufgeklärt, insbesondere ein Totalverlustrisiko nicht ordnungsgemäß erläutert, indem er die Beteiligung wegen der beliehenen Pfandgegenstände als sicher darstellte.

Anleger sollten daher nach wie vor nicht abwarten, ob im Insolvenzverfahren über das Vermögen der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG eventuell eine Zahlung zu erlangen ist und sich auch von sogenannten Interessengemeinschaften nicht hinhalten lassen.

Die bereits erstrittenen Urteile sowohl im Fallkomplex LombardClassic 3 GmbH & Co. KG als auch im Fallkomplex Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sprechen ganz klar dafür, die Anblageberater in den Focus zu nehmen.

Es handelt sich nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte in den Fällen, in denen fehlerhaft aufgeklärt wurde um die einzig realistische Möglichkeit für Anleger, sich schadlos zu halten. Mit einer auch nur ansatzweise befriedigenden Quote im Insolvenzverfahren ist derzeit nicht zu rechnen, sodass die Anlager nach Einschätzung von CLLB Rechtsanwälte auf einem Großteil ihres Schadens sitzen bleiben werden. Soweit sogenannte Interessengemeinschaften dies anders darstellen und irgendwelche Erfolge für sich reklamieren, handelt es sich aus Sicht von CLLB Rechtsanwälte um reine Augenwischerei mit dem Ziel, Anleger davon abzuhalten, Anlageberater in Regress zu nehmen. Die Zeit läuft nämlich für die Anlageberater!

Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater / Anlagevermittler verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von der fehlerhaften Beratung. Anleger haben daher schlicht und ergreifend nicht die Zeit, um abzuwarten, ob sie aus der Kapitalanlage, insbesondere in einem Insolvenzverfahren, schadlos herauskommen oder nicht.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte empfiehlt vor diesem Hintergrund allen Anlegern, ihre rechtlichen Möglichkeiten von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
+49 (89) 552999-50



Dateianlagen:
    • CLLB
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.