Erst prüfen, dann umschulden: Vorsicht bei Ablöseangeboten der Adaxio AMC GmbH!
18 Mai
Darlehensnehmer der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH sollten Widerrufsmöglichkeiten vor einer Rückzahlung überprüfen
Die Adaxio AMC GmbH verschickt in vielen Darlehensengagements der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH Ablöseangebote, die auf den ersten Blick verlockend erscheinen. „Vor dem Hintergrund, dass eine Vielzahl von Darlehensverträgen nach jüngerer Rechtsprechung widerruflich ist, sollten Darlehensnehmer ihre Kredite jedoch nicht vorschnell ablösen“, warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Bank- und Kapitalanlagerecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.
Viele Kunden der vormaligen GMAC-RFC Bank GmbH haben in letzter Zeit von der Adaxio AMC Post bekommen. Dort wird den Darlehensnehmern erneut, wie teils bereits einige Jahre zuvor, nebst einem Entfall der Vorfälligkeitsentschädigung ein garantierter Verzicht von 10 % des Restkapitals bei einer kurzfristigen Rückzahlung des Darlehens angeboten.
Bei nahezu allen Krediten mit der ehemaligen Bank, die zwischenzeitlich auch unter Paratus AMC GmbH firmierte, ist die zehnjährige Zinsbindung bereits abgelaufen. Nachdem auch die im Rahmen von Konditionenanpassungen getroffenen Zinsvereinbarungen nach den Erfahrungen der Nürnberger Rechtsanwälte aus hunderten Fällen regelmäßig deutlich über dem Marktniveau liegen, kann die Aufnahme eines Darlehens bei einem anderen Kreditinstitut zwar durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein.„Nichtdestotrotz sollten Darlehensnehmer ihren Kredit bei der Adaxio AMC GmbH nicht übereilt zurückzahlen, sondern vorher Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Göpfert.
Die Chancen sind nach einer durch die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte erstrittenen Entscheidungsserie gegen die Adaxio AMC GmbH gut. So stellte das LG Wuppertal mit Entscheidung vom 18.01.2018 ebenso wie bereits das LG Wiesbaden mit seinen Urteilen vom 21.11.2017 und vom 28.11.2017 fest, dass ein Kreditvertrag mit der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH, allein aufgrund fehlender vorvertraglicher Informationen wirksam widerrufen worden ist. „Nach unserem Kenntnisstand handelt es sich bundesweit um die ersten Entscheidungen gegen die Adaxio AMC GmbH, in welchen die Widerruflichkeit völlig unabhängig von der Frage einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ausgeurteilt worden sind“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann.
Ein wirksamer Widerruf führt nicht nur zu einem Entfallen der Vorfälligkeitsentschädigung, sondern darüber hinaus in nahezu sämtlichen Fällen auch zu einer ganz deutlichen Verringerung des umzuschuldenden Restkapitals. Denn wegen der häufig großen Differenz zwischen Vertrags- und marktüblichem Zins entstehen zu Gunsten des Verbrauchers durch den Widerruf hohe „Sondertilgungseffekte“. Auch wenn einige Details der Berechnung der wechselseitigen Ansprüche umstritten sind, führt deren Saldierung typischerweise zu einer Reduktion des Anspruchs der Bank, der weitaus höher als 10 % des planmäßigen Restkapitals ist.
Darlehensnehmer, die Ablöseangebote bekommen, sollten daher äußerst hellhörig werden und Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen. Banken verschenken kein Geld. Vor allem schwinden nach einer teilweisen oder gar vollständigen Rückführung des Darlehens die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung mit der Bank. „Denn die Bank hat ja das, was sie wollte: nämlich ihr Geld“, weiß Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Auch wenn die Rückführung des Darlehens nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich nichts an der Widerruflichkeit des Kreditvertrags ändert, nehmen manche Gerichte bei abgelösten Darlehen im Einzelfall ferner eine Verwirkung des Widerrufsrechts an.
Verbraucher sollten daher den Kredit auf keinen Fall vorschnell ablösen und sich weder von den derzeit günstigen Hypothekenzinsen, noch von vermeintlich großzügigen Angeboten in Form von „einmaligen Chancen“ der Banken blenden lassen, warnen die Nürnberger Rechtsanwälte.
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