TIV Trendinvest Umweltfonds 2 und 3: Absolute Verjährung droht!

17 Jul

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte warnen vor Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Zusammenhang mit der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Dritte KG.

Rechtsanwältin Manon Linz, Mitarbeiterin der auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München und Berlin berichtet von diversen betroffenen TIV-Anlegern, bei denen in Kürze die absolute Verjährung potentieller Schadensersatzansprüche droht.

CLLB Rechtsanwälte vertreten Anleger der verschiedenen TIV Umweltfonds. Rechtsanwältin Linz erklärt: „Hier ist zu beachten, dass taggenau 10 Jahre nach Zeichnung die absolute Verjährung von möglichen Schadensersatzansprüchen gegen Berater und Prospektverantwortliche droht. Betroffen ist hier nach unseren Informationen vor allem der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG. Anleger sollten daher schnellst möglich etwaige Ansprüche prüfen lassen.“

Nach Angaben diverser TIV-Anleger liefen Beratungsgespräche nach einem bestimmten Muster ab:

– Die Anlage wurde als sichere Investition und als für die Altersvorsorge geeignet präsentiert.

– Es fand keine Aufklärung

o über das bestehende Totalverlustrisiko,

o das Fehlen eines Zweitmarkts, auf dem die Beteiligung jederzeit veräußert werden kann,

o die Gefahr einer Rückzahlungspflicht von Ausschüttungen (diese wurden vielfach als feste Rendite bzw. Gewinne dargestellt)

o sowie weitere aufklärungspflichtige Umstände statt.

– Zudem erfolgte überwiegend keine oder keine rechtzeitige Übergabe des über 60-seitigen Fondsprospekts.

Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss. Weiter muss die Beratung anlegergerecht sein. Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge abschließen möchte, die hiesige Beteiligung empfiehlt.

Das Landgericht Berlin hat u.a. bereits mit Urteil vom 13.04.2015 einer von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegerin, die sich an der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG treuhänderisch beteiligt hatte, in einem ähnlich gelagerten Fall Schadensersatz zugesprochen. Hintergrund war, dass der dort tätige Anlageberater die Anlegerin zur Überzeugung des Gerichts nicht darauf hingewiesen hatte, dass es sich um eine unsichere und damit für die Altersvorsorge ungeeignete Anlage handelt.

CLLB Rechtsanwälte reichen aktuell für zahlreiche Anleger des TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG und des Nachfolgefonds Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber dem jeweiligen Anlageberater und/oder der Treuhänderin ein.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Pressekontakt: RAin Linz, CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft mbB, Panoramastr.1. 47, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: linz@cllb.de; web: www.cllb.de



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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