P&R Container – Anleger können Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

25 Jul

Amtsgericht München eröffnet Insolvenzverfahren über P&R-Gesellschaften – Eine Million verkaufte Container haben nie existiert

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Das Amtsgericht München hat die Insolvenzverfahren über die deutschen P&R-Gesellschaften am 24. Juli 2018 eröffnet. Die rund 54.000 Anleger der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Transport-Container GmbH und der P&R Container Leasing GmbH können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nun bis zum 14. September 2018 anmelden. Die ersten Gläubigerversammlungen finden am 17. und 18. Oktober statt.

„Die Anmeldung der Forderungen ist ein wichtiger erster Schritt für die Anleger, um zumindest einen Teil ihres investierten Geldes zu retten“, sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Allerdings haben die Anleger insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro in P&R-Container investiert. Die Insolvenzmasse wird kaum ausreichen, um die milliardenschweren Forderungen auch nur im Ansatz zu befriedigen.

Zumal die Insolvenzverwalter schlechte Nachrichten im Gepäck hatten. So wurden tatsächlich rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft, tatsächlich befinden sich in der Containerflotte nur ca. 618.000 Container. Es fehlen also rund eine Million Container. Die sind nicht irgendwo über Bord gegangen, sondern haben vermutlich nie existiert. Schon seit 2007 habe sich der Fehlbestand kontinuierlich aufgebaut und die neu eingeworbenen Anlegergelder wurden nur dazu genutzt, um laufende Verbindlichkeiten, z.B. für die Mietzahlungen, zu begleichen.

Auch wenn weiterhin Einnahmen aus der Vermietung der Container generiert und Haftungsansprüche gegen Unternehmensverantwortliche verfolgt werden, wird die Insolvenzmasse nicht annähernd ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger bedienen zu können. Rechtsanwalt Braun: „Trotzdem sollten die Forderungen unbedingt beim Insolvenzverwalter angemeldet werden, da sie sonst im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden können. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können aber auch Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Vermittler geltend gemacht werden, wenn diese die Anleger nicht über die bestehenden Risiken aufgeklärt haben.“



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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