Abgasskandal erreicht Daimler: Rückruf von 280.000 Fahrzeugen

6 Sep

Betroffene sollten sich rechtzeitig anwaltlich beraten lassen

Pressemeldung der Firma Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Bereits ab Mitte 2017 kursierten Meldungen um vermeintliche Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesbezügliche Ermittlungen eingeleitet und auch Geschäftsräume des Herstellers durchsucht hatte. Nunmehr wurde aus den Verdachtsmomenten Gewissheit. Seit einigen Wochen ist bekannt, dass Daimler Hunderttausende Mercedes-Modelle zurückrufen muss.

Laut „Spiegel Online“ sind nach einer Liste des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die Motorenreihen OM 642 und OM 651 betroffen, die in zahlreichen Fahrzeugtypen mit unterschiedlichen Leistungsstufen verbaut worden sind. Auf der Liste finden sich demnach die Modelle Mercedes GLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642), Mercedes GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642), C-Klasse Plug-in-Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651), ML 3,0 Liter-Diesel (OM 642), G- Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), CLS 3,0 Liter-Diesel (OM 642), S-Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), S-Klasse Hybrid 2,2 Liter-Diesel (OM 651), GLC 2,2 Liter-Diesel (OM 651), E-Klasse 3,0 Liter-Diesel (OM 642), GLE 3,0 Liter-Diesel (OM 642), Sprinter 2,2 Liter-Diesel (OM 651) und V-Klasse 2,2 Liter-Diesel (OM 651).

„Der Vorwurf gegenüber Daimler klingt nur allzu bekannt. Ebenso wie VW soll auch Daimler eine „Schummelsoftware“ benutzt haben, um die Abgaswerte auf dem Prüfstand einzuhalten“, meinen die Nürnberger Rechtsanwälte, die bereits eine Vielzahl von Geschädigten im VW-Dieselskandal vertreten. Für den Volkswagen Konzern wird es im Abgasskandal immer enger. Bundesweit geben immer mehr Gerichte den Geschädigten Recht. Allein in letzter Zeit wurde VW beispielsweise durch das LG Würzburg, Urteil vom 23.02.2018, 71 O 862/16, das LG Trier, Urteil vom 20.06.2018, 5 O 12/18 sowie in einer Entscheidungsserie des LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 05.06.2018,9 O 1916/17, sowie vom 19.06.2018, 9 O 1468/17 und 9 O 2134/17, zum Schadensersatz verurteilt.

„Entgegen so manch anderer Verlautbarung im Internet kann diese Rechtsprechung jedenfalls derzeit noch nicht eins zu eins auf Daimler übertragen werden“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Denn bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motortyp EA 189 wird das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung wegen des rechtskräftigen Bescheids des Kraftfahrt-Bundesamtes durch die Gerichte ganz überwiegend nicht mehr angezweifelt.

Daimler erklärte demgegenüber, wie schon zuvor bei dem Kleintransporter Vito, gegen den Rückruf-Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes vorgehen zu wollen und hält wohl damit die beanstandeten Funktionen nicht für illegal. In einem Gerichtsverfahren muss der Käufer daher derzeit substantiiert zu abweichenden Messwerten auf dem Prüfstand und unter Realbedingungen vortragen, wobei letztlich ein gerichtliches Sachverständigengutachten Klarheit bringen wird.

Gleichwohl kann man bereits jetzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit prognostizieren, wohin der Weg auch bei Daimler führen wird. Auch wenn eine Manipulation in Abrede gestellt wird, ließ der Konzern trotzdem mitteilen, dass man in „Kooperation“ mit den Behörden ein Software-Update entwickeln werde, das bei dem Rückruf aufgespielt werden soll. „Auch diese Vorgehensweise ist aus der VW-Dieselaffäre ja nur allzu bekannt“, meint Rechtsanwalt Göpfert.

Die Rückrufaktion führt jedenfalls im Interesse der Verbraucher zu einer schnelleren und abschließenden Klärung, soweit Schadensersatzansprüche gegen Daimler im Raum stehen. Betroffene, die sich aufgrund der mittlerweile bekannten Risiken mit einem „Software-Update“ nicht zufrieden geben wollen, sollten wegen der anstehenden Rückruffristen bereits jetzt anwaltlichen Rat einholen. Gegen den Verkäufer ist insbesondere wegen der kurzen Verjährungsfristen bereits jetzt eine außergerichtliche Inanspruchnahme durch einen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalt dringend anzuraten.



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