ICO der Envion AG – Ehemaliger Verwaltungsrat M. Woestmann spricht erstmals von Überschuldung

31 Okt

Founder wollen Liquidationsverfahren abwenden – CLLB vertritt weitere Investoren vor dem LG Berlin

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Fast täglich melden sich weitere Investoren des Envion ICO bei der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die den Erwerb ihrer Envion-Token (EVN) rückabwickeln möchten. Vor dem LG Berlin wurden zwischenzeitlich weitere Klagen von Anlegern des Envion ICO auf Rückabwicklung eingereicht.Die von der Kanzlei CLLB vertretenen Anleger werfen den Verantwortlichen des ICO u.a. vor, über wesentliche Umstände des Envion ICO getäuscht worden zu sein, die für den Erwerb der Token für die Investoren eine entscheidende Rolle gespielt haben. Sollte den Klagen stattgegeben werden, müssen die dortigen Beklagten neben dem im Rahmen des Envion ICO investierten Kapital, auch die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten der Investoren sowie die in der Zwischenzeit angefallenen Zinsen erstatten. Die Klagen der Investoren sind auf Rückerstattung des Investments in Euro gerichtet. Bemessungsgrundlage ist dabei der Wert des Investments im Zeitpunkt des Erwerbs der Token.

In einem aktuellen Bericht der Berner Zeitung (BZ) aus der Schweiz, vom 26.10.2018, wurden nunmehr neue Vorwürfe bekannt, die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow, gegenüber dem ehemaligen Verwaltungsrat der Envion AG, Herrn Matthias Woestmann erhoben werden.

Nach Angaben der BZ unterbreitete der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG dem Geschäftsführer der Trado GmbH u.a. das Angebot, die Envion AG aufzulösen und den Anlegern ihr im Rahmen des ICO eingesetztes Kapital zum aktuellen Tageskurs in Kryptowährungen Ether & Bitcoin (ETH, BTC) zurück zu erstatten.

Die seit dem ICO eingetretenen, erheblichen Kursverluste von ETH und BTC sollten dabei in voller Höhe zu Lasten der Investoren gehen.

Die Erlöse aus dem ICO wurden von Seiten der Envion AG größtenteils zeitnah in den relativ stabilen US-Dollar (USD) gewechselt. Die erhebliche Kursdifferenz zwischen ETH und BTC zum USD, sollte dabei ausschließlich bei den Aktionären der Envion verbleiben und unter diesen aufgeteilt werden, so berichtet die BZ weiter.

Aufgrund dieser Konstruktion wäre bei den Aktionären der Envion ein zweistelliger Millionenbetrag verblieben.

Den Schaden hätten die Anleger zu tragen, da diese aufgrund des Erwerbs der EVN Token, gerade keine Aktionäre der Envion AG geworden sind, sondern durch den Erwerb der EVN Token lediglich ein tokenisiertes Genussrecht nach deutschem Recht erwerben sollten.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG, Herr Woestmann, so zitiert die BZ den Geschäftsführer der Trado GmbH, Herrn Michael Luckow  weiter, hätte sodann vorgeschlagen, diesen Betrag „unter uns aufzuteilen“.

Dieser von der BZ berichtete Sachverhalt wird sicherlich auch Eingang in die gerichtlichen Verfahren gegen die Envion AG finden, erklärt CLLB, Rechtsanwälte.

Sollten die Ausführungen der BZ stimmen, bestätigen sich die schlimmsten Vermutungen vieler Investoren, dass auf Seiten der Envion AG offenbar kein Interesse besteht, sich um die Belange der Investoren zu kümmern.

Der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG hat die von Seiten des Geschäftsführers der Trado GmbH erhobenen Vorwürfe gegenüber der BZ bereits zurückgewiesen.

Interessant ist dabei die Formulierung, die Woestmann gegenüber der BZ gewählt hat.

Er spricht nun erstmals von einer  „Überschuldung“ der Envion AG.

Wörtlich wird der ehemalige Verwaltungsrat der Envion AG von Seiten der BZ wie folgt zitiert:

„Die Vorstellung, dass ein überschuldetes Unternehmen aufgelöst und einen Großteil des Kapitals an die Aktionäre verteilt, ist völlig realitätsfern“.

Woher nun diese angebliche Überschuldung der Envion AG stammen soll, wird nicht erklärt.

Fest steht auch diesem neuen Artikel der BZ nur, dass eine der beiden Parteien offenbar die Unwahrheit sagt. Zur Beruhigung der Anleger führt ein solches Vorgehen sicherlich nicht.

Die Gründer wollen nunmehr offenbar die drohende Liquidation der Envion AG mit ungewissen Folgen für die Investoren doch noch abwenden.

Nach Information der BZ wurden nunmehr von Seiten der Gründer die fehlenden Informationen an die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA weitergeleitet, um die Liquidation in letzter Minute noch abzuwenden. Warum allerdings offenbar nur die Gründer und nicht die Envion AG selbst über diese -offenbar erforderlichen Informationen- verfügt, wird ebenfalls noch aufzuklären sein.



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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