Opel muss Diesel-Fahrzeuge zurückrufen – Verwaltungsgericht weist Eilantrag ab

15 Nov

Rückruf für Opel Zafira, Insignia und Cascada – Widerspruch gegen Anordnung des KBA gescheitert

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Opel muss Diesel-Modelle des Opel Zafira 1,6 und 2,0 Liter, Opel Insignia und Opel Cascada 2,0 Liter der Modelljahre 2013 bis 2016 mit der Abgasnorm Euro 6 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt, durch die es im Fahrbetrieb bei bestimmten Außentemperaturen und bestimmten Drehzahlbereichen zu erhöhten Stickoxid-Emissionen kommen kann. Die Behörde hat deshalb den Rückruf mit Bescheid vom 17. Oktober 2018 angeordnet.

Opel ist der Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen nicht illegal sind und hatte Widerspruch gegen den Bescheid des KBA eingelegt. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat den Eilantrag gegen die Rückruf-Anordnung jedoch am 9. November 2018 zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht positionierte sich eindeutig auf Seiten des KBA. Es gebe schwerwiegende Anhaltspunkte dafür, dass die Auffassung des KBA zutreffend sei. Der von Opel geltend gemachte Reputationsschaden sei ohnehin aufgrund des Einbaus einer wohl unzureichenden Technik bereits eingetreten, urteilte das VG Schleswig. Das öffentliche Interesse an der Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge, um die Luftqualität zu verbessern und Umwelt und Gesundheit zu schützen, habe nun Vorrang. Die bereits laufende freiwillige Rückrufaktion von Opel sei nicht ausreichend, da das Software-Update zur Verbesserung der Stickoxid-Emissionen für tausende Fahrzeuge immer noch ausstehe.

Opel hat noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Der Rückruf für mehrere tausend Diesel-Fahrzeuge ist aber erheblich näher gerückt. Von dem angeordneten Rückruf des KBA sind weltweit rund 96.000 Fahrzeuge und davon ca. 32.000 Pkw in Deutschland betroffen. Für ca. 23.000 Fahrzeuge erfolgte allerdings schon ein Rückruf auf freiwilliger Basis.

Der Rückruf des KBA ist hingegen verpflichtend. Lassen die betroffenen Fahrzeugeigentümer das Update nicht durchführen, riskieren sie den Verlust der Zulassung des Fahrzeugs. Welche Auswirkungen ein Update langfristig auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss.

„Die betroffenen Opel-Käufer haben aber auch Möglichkeiten, Ihrerseits Schadensersatz zu verlangen. Nach dem Rückruf durch das KBA und dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts spricht vieles dafür, dass Opel tatsächlich eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Dann weisen die Fahrzeuge einen Mangel auf, der die Grundlage für Schadensersatzansprüche bildet. Die Erfahrungen aus dem VW-Abgasskandal zeigen, dass gute Aussichten bestehen, solche Ansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte.

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
Dr. Henning Leitz
+49 (89) 552999-50



Dateianlagen:
    • CLLB
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.