Waschmittel im Briefkasten

15 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

„Was hat denn Waschmittel im Briefkasten verloren“, werden Sie vielleicht fragen. Die Frage stellten zumindest zahlreiche Verbraucher, die im vergangenen Jahr in den zweifelhaften Genuss einer Werbeaktion des weltweit agierenden Konsumgüterherstellers Procter & Gamble kamen. Dieser ließ im Herbst 2017 über Hausbriefkästen ungefragt Probepackungen eines Flüssigwaschmittels verteilen. Dieses ist aufgrund seiner Zusammensetzung mit Warnhinweisen versehen: Es verursacht Hautreizungen und schwere Augenschäden und ist unbedingt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren. Entsprechend gekennzeichnet waren auch die Probepackungen. Verbraucher beschwerten sich darüber bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die anschließend klagte – mit Erfolg! Das Gericht untersagte Procter & Gamble diese Form der Verbraucherbelästigung. Dabei schloss sich das Gericht in seiner Entscheidung den Ausführungen der Verbraucherzentrale an, dass Hausbriefkästen häufig für Kinder zugänglich seien – sei es, weil sie nach der Post schauen sollen oder die Post bei Einwurfbriefkästen direkt im Wohnungsflur landet. Waren, die nicht in die Hände von Kindern gelangen dürfen, hätten somit in Briefkästen nichts zu suchen. Außerdem gelten Flüssigwaschmittel in vielen Städten und Gemeinden als Sondermüll, ergänzen ARAG Experten. Wer also die Werbesendung nicht nutzen wollte, musste sich selbst um eine entsprechende Entsorgung kümmern. Das stellt eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern dar (LG Frankfurt am Main, Az.: 3-06 O 8/18).

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