Keine Funkanlagen für Gehörgeschädigte von der Kasse

27 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Drahtlose Funkübertragungsanlagen oder kurz FM-Anlagen ermöglichen Gehörgeschädigten, auch in großen, hallenden Räumen, bei größeren Gruppen oder bei undeutlichem Sprechverhalten gut zu hören und zu verstehen. Allerdings werden FM-Anlagen in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. In einem konkreten Fall weigerte sich die Kasse, einer Patientin die Kosten für eine FM-Anlage zu erstatten. Sie hatte bereits ein Hörgerät im linken und ein so genanntes Cochlear-Implantat im rechten Ohr. Damit waren die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens nach Ansicht der Kasse befriedigt. Auch die Richter waren dieser Ansicht, zumal die Gehörgeschädigte keinen Arbeitsplatz hatte, der besondere Anforderungen an das Hörvermögen stellte (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 9 R 3390/16). Die ARAG Experten weisen ergänzend darauf hin, dass es durchaus Ausnahmen bei Kindern geben kann, die gerade sprechen lernen oder erst durch eine solche Hightech-Prothese im Ohr am normalen Schulunterricht teilnehmen können.



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