Envion AG – Liquidator äußert sich zum weiteren Vorgehen

19 Dez

CLLB vertritt Geschädigte auch bei der Forderungsanmeldung in der Schweiz

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
CLLB


Der Traum von hohen Renditen ist für die Anleger des ICO der Envion AG mit Eröffnung des Liquidationsverfahrens nun offenbar endgültig geplatzt. Mehr als 30.000 Investoren haben sich am ICO beteiligt Mehr als 127.000,00 Envion Token wurden produziert. Außer heißer Luft ist von den vollmundigen Versprechen aus der Werbung zum ICO nicht mehr viel geblieben. Die Anleger setzen daher ihre Hoffnung nunmehr auf das in der Schweiz eröffnete Liquidationsverfahren.

Von Seiten des Konkursgerichts wurde die Schweizer Rechtsanwaltskanzlei WengerPlattner mit der Durchführung der Liquidation beauftragt. Nicht zu verwechseln, mit der Kanzlei Wenger Vieli, die sich wie viele andere auch, nunmehr anbietet, Anleger bei der Liquidation rechtlich zu beraten. Das Servicecenter der Kanzlei des Liquidators (WengerPlattner) meldete sich nun erstmals auch öffentlich zu Wort und teilte den Anlegern der Envion mittels Email folgendes mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

In unserer Funktion als Abwickler im oben genannten Konkursverfahren werden uns derzeit zahlreiche Fragen von Investoren / Tokenkäufern im Zusammenhang mit der Forderungseinreichung gestellt.

Wir möchten Sie daher wie folgt informieren:

Nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens ist es grundsätzlich nicht erforderlich, Ansprüche geltend zu machen. Die Mitteilung an die Gläubiger, die den Beginn der Frist für die Einreichung der Forderungen bewirkt, wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen und auf der Website envion-konkurs.ch und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (www.shab.ch) veröffentlicht. Die Einreichungsfrist ist keine Verfallsfrist, so dass auch verspätete Einreichungen von Ansprüchen berücksichtigt werden.

Es ist jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt möglich, Schadensmeldungen vorzunehmen (siehe jedoch Punkt 4 unten). In diesem Fall bitten wir Sie, das Formular „Registrierung von Ansprüchen“ (https://www.envion-konkurs.ch/…) zu verwenden und den entsprechenden Anweisungen auf dem Formular zu folgen. Das Formular ist zusammen mit den Anlagen an die folgende Adresse zu senden: Wenger Plattner Rechtsanwälte, RA Pablo Duc / RA Dr. Sébastien Gobat, Postfach 667, 8702 Zollikon.

Anleger/Käufer von Token, die Ansprüche geltend machen, sind nicht verpflichtet, das Feld „Klasse“ auszufüllen. Darüber hinaus werden Reklamationen auch dann anerkannt, wenn kein Wohnsitz für die Zustellung in der Schweiz angegeben ist. Bitte beachten Sie jedoch, dass für diese Personen das einzige rechtsverbindliche Domizil für die Zustellung die Konkursstelle ist, unabhängig davon, ob sie direkt mit Korrespondenz bedient werden oder nicht.

Wir überprüfen derzeit die Geschäftstätigkeit der Envion AG, insbesondere die Aktivitäten rund um das ICO. Es wird auch geprüft, ob im Rahmen der Gläubigerkündigung weitere Informationen über die Art und Weise, wie Forderungen angekündigt werden sollen, zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Kläger allein für die korrekte und vollständige Einreichung ihrer Ansprüche verantwortlich sind. Weder das Konkursbüro Zug noch die Hilfspersonen haben diesbezüglich eine beratende Funktion; sie können sie auch nicht gesetzlich vertreten.

Aufgrund der hohen Anzahl von Investoren/Käufern von Token ist es leider nicht möglich, individuelle Antworten auf die per E-Mail gesendeten Informationsanfragen zu geben. Bitte beachten Sie auch, dass keine Empfangsbestätigungen für eingehende Briefe und E-Mails erfolgen. Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren werden laufend auf der Website envion-konkurs.ch veröffentlicht.

Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass weder die vorliegende(n) und / oder zukünftige(n) Mitteilung(en) noch andere Hinweise auf das Forderungsregistrierungsverfahren in irgendeiner Weise als Anerkennung von Forderungen im laufenden Konkursverfahren zu verstehen sind. Die sachliche Prüfung der Ansprüche erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des so genannten Kollokationsverfahrens.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Mit freundlichen Grüßen

WENGERPLATTNER

Servicezentrum

Der Liquidator stellt damit klar, dass derzeit keine Eile bei der Forderungsanmeldung besteht. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen, rät die Kanzlei CLLB daher allen Investoren, die Forderungsanmeldungen zum Konkursamt ausführlich zu begründen. Der Liquidator stellt in seinem Schreiben ausdrücklich fest, dass er keine Rechtsberatung im Konkursverfahren vornehmen kann.

CLLB bereitet derzeit zusammen mit einer Schweizer Kanzlei die Begründung für die Forderungsanmeldung der von ihr vertretenen Anleger vor und wird das Konkursverfahren bis zum Abschluss beobachten und begleiten.

Mehr Informationen zum Fall Envion finden Sie auch auf unserer Homepage, unter: https://www.cllb.de/



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz (2008) und Thomas Sittner (2017) zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.


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