Beteiligung an Behandlungskosten

20 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Patienten müssen sich an den Kosten einer Behandlung beteiligen, wenn die Krankheitsursache in willkürlichen Veränderungen des eigenen Körpers liegt. Dies hat laut ARAG das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter Hinweis darauf entschieden, dass das Solidarprinzip der Krankenversicherung nicht grenzenlos ist (Az.: L 16 KR 324/18).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Verfahrensprotokoll des LSG Niedersachsen-Bremen.



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