Gehörlose sind über Entschädigungen durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ kaum oder gar nicht informiert
20 Mrz
Christian Ebmeyer informiert die Betroffenen auch mit einem Gebärdensprachfilm auf www.deafservice.de
Kinder und Jugendliche, die psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt in Heimen, Schulen mit Internaten, Wohnstätten oder in der Psychiatrie erfahren haben, können bis zum 31.12.2020 eine Entschädigung beantragen. Eine Leistung von bis zu 14.000 Euro kann durch die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ erbracht werden.
Doch wer genau kann sich als „Betroffener“ melden? Hierzu hat Christian Ebmeyer ein sehr informatives Video über die Entschädigungsmöglichkeiten, speziell für Gehörlose, produziert.
Im Interview mit Judit Nothdurft erzählt er über seine Beweggründe, nämlich dass bis jetzt Gehörlose überhaupt nicht informiert worden sind oder teilweise falsche Informationen erhalten haben oder die Informationen falsch verstanden haben. Viele Gehörlose glauben nämlich, dass es Entschädigungszahlungen nur für Betroffene von brutaler körperlicher Gewalt (Schlägen, Vergewaltigungen usw.) gibt. Dass auch Opfer von psychischer Gewalt, Mobbing und Mangelversorgung (schlechte Bildung und Ausbildung) für eine Entschädigung berechtigt sind, erfahren die Betroffenen erst in seinem Film in Gebärdensprache.
„Ich habe selbst einen Antrag hier in Hamburg gestellt, der zur Zeit in Bearbeitung ist. Ich hoffe auf ein für mich positives Ergebnis!“, so Christian Ebmeyer.
Das Interview und der Aufklärungsfilm sind auf dem Portal für Hörbehinderte und Gehörlose www.deafservice.de zu sehen.
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