Bitte lächeln – scharfe Blitzerfotos
28 Mrz
Wer zu schnell auf der Straße unterwegs ist und mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, hat sein Bußgeld verdient, so viel steht fest. Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Blitzerfotos den Raser eindeutig identifizieren müssen. Und es ist Aufgabe der Ordnungsbehörden, das Vergehen nachzuweisen. Ist die Qualität des Schnappschusses so schlecht, dass ein Sachverständiger den betroffenen Fahrer nur mit hoher Wahrscheinlichkeit auf dem Blitzerfoto erkennt, reicht dies nicht für eine Verurteilung. Auch wenn Rasen kein Kavaliersdelikt ist, müssen Gutachter zu schnelle Fahrer mindestens mit ‚an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit‘ identifizieren können (Oberlandesgericht Oldenburg, Az.: 2 Ss (OWi) 176/18).
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