Bundesweite Rodungen zerstören Lebensraum

1 Apr

Artenvielfalt unter Beschuss von Wirtschaftskonzernen

Pressemeldung der Firma Verein Vogelraum
Ernte im Schlosspark Wrisberg


Vor einigen Tagen erreichten mich Bilder der Rodungen im Wrisbergholzener Schlosspark. Die Beobachter vor Ort waren niedergeschlagen und fassungslos über diesen Gewaltakt, dem sich jeder Sinn entbehrt.

Im Zentrum von Berlin reagieren Anwohner schon anders. Nähe Alexanderplatz fielen mir die Stümpfe junger Bäume in den Blick. Den Bemerkungen des ansässigen Apothekers war eine gutgläubige Akzeptanz zu entnehmen. Er begründet den Sinn der Fällaktion mit eventuellen Schäden an der U-Bahn. Weder Mitgefühl noch Enttäuschung waren dabei zu vernehmen.

Erstaunlich, geht es doch um den direkten Lebensraum der Stadtbewohner. Umgeben von toter Materie bietet ein einzelner Baum hier doch besondere Lebensqualität. Der Boden vibriert täglich und auch zukünftig durch unterirdischen Bahnverkehr, aber in diesem Frühjahr wird es an benannter Stelle keine Blätter mehr geben, die den hier Verweilenden durch ihre Veränderung die Jahreszeit erkennen lassen.

Bundesweite Rodungen zerstören Lebensraum nicht nur in Berlin oder Wrisbergholzen, sondern auch in Bayern. In Kirchheim/Heimstetten soll ein über 50-jähriges Wäldchen fallen, weil für Bauwagen während einer Bauphase Platz benötigt wird. Unfassbar auch die geplante Rodung des Reinhardswaldes für Windparkanlagen. Leben soll hier durch tote Materie ersetzt werden?

Der Begriff Rodung wird verwandt für die Entkernung und Entwurzelung nach Fällarbeiten. In Steglitz wurden die Baumstümpfe nach Fällarbeiten noch mit Fratzen verziert. Anscheinend will man sich mit dieser Verhöhnung über Emotionen zu den Lebewesen Baum noch lächerlich machen.

Der Unmut der Bewohner zu den massiven Rodungen steigt insgesamt und viele fragen sich, wie es sein kann, dass ganze Gemeinden sich gegen Fällung von Bäumen aussprechen und es trotzdem eine Macht zu geben scheint, die sich gegen den Bürgerwillen durchsetzen kann. Welche Rechte sollen hier vorliegen?

Nun sind unsere Gemeinden und Städte seit 2005/7 als Unternehmen angemeldet und zehn Jahre später mit Eröffnungsbilanzen der GmbH im Bundesanzeiger gelistet. Im § 4 des Körperschaftssteuergesetzes ist unter (6) 2 zu finden: „Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.“

Die meisten Gemeinden haben 2017 die Doppelte Buchführung eingeführt und spätestens seit dem gehen die Werte der Gemeinde, als Jahresressource gefasste Derivate an den Aktienmarkt.

Nachgefragt bei Brokern, erfahre ich, dass schon seit einigen Jahren die nicht Gemeinde zugehörigen Flächen als Derivate von ausländischen, vornehmlich chinesische Investoren gehalten werden. „Diese holzen insbesondere alte Eichen und Buchen ab und transportieren sie größtenteils direkt nach China!“ informiert uns ein Transportunternehmer.

Damit wird klar, dass die Einheimischen nichts mehr zu bestimmen haben. Bleibt die Frage, wer hat im Vorfeld die Verträge, die die Gemeinden ins Handelsrecht gebracht haben, gezeichnet?

Sicher können wir in dem amerikanischen Unternehmensregister DUN&BRADSTREET unter ww.upik.de die Unternehmen Gemeinde finden. Meist ist dort auch der Hauptverantwortliche benannt, auch wenn dieser häufig nicht mehr im „Amt“ ist. Es macht den Anschein, dass die damaligen Ratsmitglieder und Bürgermeister ohne öffentliche Kundgabe 2005/7 im Hinterstübchen einen Deal mit dem Verein EU unterzeichnet haben, der allen beteiligten Ratsmitglieder nach Wertpapierhandelsgesetz in die private Haftung setzt. Zusätzlich alle Werte und Güter der Gemeinde an der Börse spekuliert. Auf diese Weise hatten bereits einige Städte Konkurs anzumelden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt in einem Schreiben klar, dass Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte als Privatkunden i. S. d. § 31a Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gelten. Sprechen wir dazu die Privat haftenden Geschäftsführer, benannt als Der Bürgermeister oder wie im Fall der Stadt Frankfurt am Main als DER MAGISTRAT betitelt, an.

Auf dieser Grundlage ist dann zu verstehen, wie die POLIZEI Mitarbeiter und die Juristeni in militärischer Manier bundesweite Rodungen unterstützen und in ihrer Heimat bei der Zerstörung des Lebensraumes selbst Hand anlegen.

Dabei ist der Angriff auf die Artenvielfalt nur ein kleiner Aspekt, den wir als Verlust vieler Insekten schon in diesem Sommer hinzunehmen haben. Es nicht nur um die Quantität dieser Kleinstlebewesen, gemessen in Kilo oder Tonnen, sondern um regionale besondere Zusammensetzungen von Mikroorganismen und Insekten, die auch den Vögel die Lebensgrundlage bietet. Da fehlt es  den Vögeln nicht nur an Fläche Lebensraum, sondern auch an Nahrungsvielfalt und eben dieses besonderen regionalen Schöpfungsprozesses mit seiner individuellen Artenvielfalt jeweiliger landschaftlichen Begebenheiten. Hier haben sich über Jahrhunderte Symbiosen gebildet, die unter dem Beschuss von Wirtschaftkonzernen sich als Wüste mit allen weiteren gerodeten Flächen gleichstellen. Das ist ein unermesslicher Verlust an Lebensqualität auch für die nächsten Generationen und hinterlässt tiefgreifende Verletzung und Verlust der heimatlichen Landschaften.

Kein Tier würde seinen eigenen Lebensraum so zerstören wie die Menschen es gerade zulassen. Und mir fällt hierzu ein Spruch von Bernhard von Clairvaux ein, die den eigentlichen Verlust erkennen lässt:

Glaube mir, du wirst mehr in Wäldern finden als in Büchern.

Bäume und Tiere werden dich lehren.

So deutlich wird hier benannt, was allen Bewohnern mit benannten Rodungen verloren geht, an Weisheit und Verbundenheit.

In kleineren Gemeinden sind die Betroffenen tief verletzt und nehmen den Verlust gesunder kräftiger Bäume in ihrer direkten Umgebung nur mit großem Schmerz hin. Ein Gefühl, dass eine Verbundenheit zur Heimat und die Liebe zur Natur voraussetzt. Diesen Einheimischen verhilft der Schmerz vielleicht dazu, nicht alles, was Wirtschaftskonzerne an Verwaltungsrechten an sich reißen, zuzulassen.

Denn es ist höchste Zeit für den Fortbestand der Natur und deren Heilung aufzustehen und zu verhindern, dass bundesweite Rodungen weitere Lebensräume zerstören und damit die Artenvielfalt weiterhin unter Beschuss von Wirtschaftskonzernen steht.

Dass die Teilnahme an Demonstrationen nicht zu den erfolgreichen Strategien gehören, haben die  meisten Aktivisten bereits zur Kenntnis genommen. Vermutungen werden lauter, dass die Organisatoren von Petitionen zur Konzernmacht gehören.

Hier gilt es jetzt Rechte zurückzuholen, die nicht im Bundestag verankert sind. Hoheitliche Rechte, die insbesondere in den, in der Erbfolge stehenden landwirtschaftlichen Betrieben und Bauernhöfe historisch als Blutrechtserbe verwurzelt sind.

Zukünftige Prozesse dürften letzlich an der Ausrichtung der Menschen in den Gemeinschaften der Orte liegen, die als eigentlichen verantwortlichen Rechteträger durch ihr Handeln über den Erhalt der Baumbestände entscheiden. Denn auch wer seine Rechte nicht kennt, steht in der Verantwortung.

Lassen wir uns durch Verträge zwischen wenigen Konzernbossen, Stiftungspräsidenten oder Vorständen von Aktiengesellschaften regieren, sollten wir diesen keine emphatische Wahrnehmung für die Natur oder eine Heimatverbundenheit voraussetzen. Im Gegenteil, denn hier zählen wirtschaftliche Interessen und die Einhaltung der Vertragswerke. Das führt dazu, dass die Gemeinden unter dem monitären Fokus gestellt wird und alles ausgeschlachtet wird, was die Region an Werten und Naturschätzen hergibt.

In unserer Verantwortung der Natur gegenüber ist es also Zeit derzeitige Herrschaftsysteme nicht nur in Frage zu stellen sondern darüber zu Sinnen, wie die Verwaltung von Heimatboden eigentlich begann. Denn Wissen um die Rechtskenntnis dürfte die Grundlage eines wirkungsvollen Naturschutzes bieten.

Vor über einem Jahr traf ich in Lichterfelde, während einem Zusammentreffen gegen die Rodung im Lankwitz Park für angebliche Flüchtlingsunterkünfte, auf eine Gruppe von Menschen die auch aktuell wieder zu Rodungen in Berlin aktiv sind. Sie bezeichnen sich als Träger des Indigenates und beziehen sich auf die UN-Charta Kapitel XI, hier insbesondere auf den Artikel 73. Damals berichteten mir die Aktiven, dass Sie den Grund und Boden der Gemeinden in die Hand der Menschen zurück holen. Auf der Grundlage würden sie sich auf die landesrechtlichen Vorschriften des EG BGB beziehen und hier insbesondere auf Art. 1 und 50.

Ohne weiter darauf einzugehen, welche Gesetze nun unsere Bäume zu retten vermögen, kann ich direkt auf die Seite der Inhaber des Grund und Bodens im Berliner Raum verweisen. Hier finden Interessierte hervorrangend recherchiertes Wissen und gerne empfehle ich die Seite deutsche-voelker.de.

Diese Berliner haben in den letzten Wochen allen relevanten Stellen ein Verbot jeglichen Fällens ausgesprochen und nehmen die Verantwortlichen privat in die Haftung. Sie behaupten, dass den Geschäftsführern der Treuhandunternehmen BIM, BIMA und den Unternehmen Städte und Gemeinden allesamt die Berechtigung fehlt, das Hab und Gut der Gemeinde zu verkauften oder zu zerstören. Auch den aktuellen Artikel kann ich den Leser empfehlen: Strafantrag gegen Verantwortliche der Berliner Rodungen! Rodungen ohne Rechte an Grund und Boden hat jetzt Folgen für alle Beteiligten.

Hier richtet sich mein Interesse auf den Strafantrag gegen den Berliner Senat Michael Müller. Ein außerordentlich umfangreiches Werk, dass uns auch in Bezug auf unsere eigene Verantwortung wach rütteln dürfte.

Am 18. Januar 1953 sprach der ehemalige Bundespräsident Herman Ehlers in Berlin vor den Vereinen deutscher Studenten mit folgenden Worten:

„“Wie die Geschichte auch laufen mag, wir werden auch das preußische Selbstbestimmungsrecht so ernst zu nehmen haben, dass den Menschen des Landes, das einst Preußen war, insbesondere im deutschen Osten die Entscheidung darüber ausschließlich vorbehalten bleiben muss, in welcher staatlichen Form sie leben wollen. Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen, keiner darf sie ihnen, aus welchen Gründen auch immer vorwegnehmen. Die einzigen legitimen Richter über das preußische Land um Magdeburg und in der Mark, in Pommern, Schlesien und Preußen sind die Menschen, die ein Recht auf diese Heimat haben“.“ Aus Inge Barfels, Ostpreußische Nachrichten 2016.

Heimatrecht kann demnach nicht durch oder auf der Basis von Stiftungen oder Parteien generiert werden, sondern die Eigentumsrechte an Grund und Boden geben hoheitliche Bestimmungsrechte. Und diese besonderen Rechte dürften von Menschen in ihrer Heimat wieder aktiviert werden.

Eine interessante Betrachtungsweise für jeden Rechts Unkundigen in jedem Fall. Bleibt mir, daran zu erinnern, dass jeder gefällte Baum ein Beschuss auf die Artenvielfalt bedeutet. Hunderte von Insekten, Eichhörnchen und Vögel leben über und unter der Erde von einem und in einem Baum. Dessen Blätter bilden Kompost und fruchtbaren Boden. Blätter die die Feuchtigkeit halten und vor der Sonne schützen und einen heilenden Beitrag zum Klima leisten.

Aktuell geht die These durch die alternative Presse, dass bundesweite Rodungen gezielt Lebensraum zerstören sollen, um G5 eine wirkungsvolle Basis zu garantieren. Eine Behauptung dessen Beleuchtung wir uns für den nächsten Beitrag bewahren.

Stellt sich abschließend die Frage, was präventiv zu tun wäre, um unsere Wälder zu schützen?

Einen wirkungsvollen Weg dürfte die Gruppe von Menschen vorgeben, die sich hinter den deutschen Völkern gemeinschaftlich organisiert hat. Die Bestimmungsrechte an Grund und Boden dürfte der Schlüssel zur Selbstbestimmung der Heimatorte sein. 

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, die verantwortlichen Ratsmitglieder und sogenannte Bürgermeister an ihre privat haftende Stellung zu erinnern. Gut beschrieben wird die Privathaftung in der Broschüre Bürgermeister haften! des Vereins Osnabrücker Landmark e.V.

Konfrontieren wir die Unternehmensgemeinden mit den Handelsregisterauszügen und fordern wir auf der Grundlage deren Eröffnungsbilanzen Wiedergutmachung von deren Geschäftsführern.

Gefragt sind in jedem Fall Menschen, die die Verantwortung für die Natur übernehmen und sich vor die Personen stellen, die aus Angst oder Gleichgültigkeit in eine Handlungsstarre geraten sind.

Es gilt neue Wege zu beschreiten, die Leben zurückbringen und damit die Liebe zur Natur.

 

Lieselotte Führing

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    • Abholzung im Naturpark Schloss Wrisberg
    • Ernte im Schlosspark Wrisberg
Vogelraum ist eine nicht unternehmerische Initiative, die sich selbst als Teil des Organismus Erde sieht und ihren Beitrag zur Heilung dieser leisten möchte. Hier wirken aufgewachte Menschen, die als lebendige Wesen aktiv Prozesse der Heilung anstoßen und umsetzen. Dazu nehmen sie ihren Auftrag zur Information über aktuelle, den Lebensraum schädigende Prozesse war. Ebenso liegt der Fokus auf erfreuliche Veränderungen und Heilungswege, die es Wert sind Beachtung zu finden. Vögel gehören zu den Tieren, die bildlich gesehen, ein Glied zwischen Himmel und Erde darstellen, da sie sinnbildlich die drei Welten der griechischen Mythologie berühren. Der Lebensraum der Vögel hat Zugang in die Welt Zeus', Gott des Himmels, der Welt Poseidons, Gott der Erde und der Meere und Hades, Gott der Unterwelt. Als freie Schöpfungen nehmen Vögel durch ihre Fähigkeiten am gesamten Dasein hier auf dem blauen Planeten einen Raum ein, den es durch den Menschen zu achten, zu schützen und zu heilen gilt.


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