Mercedes-Benz V-Klasse – V-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen – Schadensersatz
25 Apr
V-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen
Es besteht der Verdacht, dass auch in der V-Klasse von Mercedes-Benz eine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Dabei handelt es sich um den Motor mit der Bezeichnung OM 651. Einige der Modelle wurden zwischenzeitlich vom Kraftfahrtbundesamt zurückgerufen. Die Daimler AG hat den Dieselmotor OM 651 in den Jahren 2008 bis 2016 in zahlreichen Modellreihen verbaut, darunter auch die V-Klasse. Daimler wehrt sich gegen die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes und ist der Ansicht, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen. Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz, selbst wenn es (noch) keinen offiziellen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt gibt.
Das Landgericht Stuttgart hat erst kürzlich in 3 Urteilen (Az.: 23 O 178/18, 23 O 172/18 und 23 O 180/18) die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt. In diesen Verfahren ging es um Euro 5 Fahrzeuge, die nach Ansicht des Landgerichts Stuttgart manipuliert sind, obwohl die Fahrzeuge nicht von einem Zwangsrückruf durch das Kraftfahrtbundesamt betroffen sind. Das Landgericht Stuttgart geht davon aus, dass die Fahrzeuge durch ein sogenanntes Thermofenster manipuliert sind, welches die Abgasreinigung in vielen Fällen deaktiviert bzw. einschränkt. Das Gericht folgt dabei unserer Auffassung, dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Betroffenen Kunden steht daher ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Die Urteile finden Sie hier:
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits zahlreiche Klagen auf Schadensersatz gegen die Daimler AG erhoben. Im Abgasskandal wurden bereits gesamt mehr als 10.000 Klagen eingereicht und mehr als 1.000 positive Urteile zugunsten der Geschädigten erstritten. Erst kürzlich haben verschiedene Oberlandesgerichte darauf hingewiesen, dass es den Klagen stattgegeben möchte. Die Chancen der Geschädigten sind daher sehr gut.
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