Ritze zwischen Matratzen kein Mangel
15 Mai
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Die Matratzen eines Boxspringbettes dürfen auseinanderdriften. Im Streit um ein angeblich untaugliches Ehebett hat das Landgericht Düsseldorf die Klage der Käufer zurückgewiesen. Es sei kein Mangel, wenn bei einem sogenannten Boxspringbett die besonders dicken Matratzen in der Bettmitte auseinanderdrifteten, befand laut ARAG das Gericht (Az.: 19 S 105/17).
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