Beworbener Preis muss eindeutig sein
29 Mai
ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Kfz-Händler darf ein Auto nicht mit einem Preis bewerben, der davon abhängig ist, dass der Käufer sein altes Fahrzeug in Zahlung gibt, wenn dies für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick erkenntlich ist. Dies hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 05.04.2019 klargestellt.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
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