Vorsicht Holz
31 Jul
ARAG Recht schnell... / Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Stürzt ein Mountainbike-Fahrer auf einem abschüssigen Waldweg, weil er eine quer über den Weg verlaufende Hangsicherung aus Holzstämmen übersehen hat, muss der Waldeigentümer (hier: die Kommune) nicht für den entstandenen Schaden aufkommen. Ein Waldeigentümer haftet grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren, hat laut ARAG das Oberlandesgericht Köln in einem Beschluss angemerkt (Az.: 1 U 12/19)
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