Ein Mietwagen ist kein Werkswagen
21 Aug
Ein als Mietwagen genutzter Pkw darf beim Verkauf nicht als „Werkswagen“ deklariert werden. Wie das Oberlandesgericht Koblenz laut ARAG entschieden hat, fallen unter den Begriff „Werkswagen“ nur Fahrzeuge eines Automobilherstellers, die entweder im Werk zu betrieblichen Zwecken genutzt oder von einem Mitarbeiter vergünstigt gekauft, eine gewisse Zeit genutzt und dann auf dem freien Markt wiederverkauft werden. Bietet ein Gebrauchtwagenhändler hingegen unter dem Begriff „Werkswagen“ auch Fahrzeuge an, die vom Fahrzeughersteller einem Mietwagenunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, müsse er den Käufer hierüber aufklären. Geschieht dies nicht, könne der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen (Az.: 6 U 80/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Koblenz.
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