Verabreichung von Medizin durch Lehrkräfte

18 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Lehrkräfte und Erzieher können zwar nicht verpflichtet werden, kranken Schülern während des Aufenthaltes in der Schule regelmäßig Medikamente zu verabreichen. Es kann von ihnen aber erwartet werden, dass sie Kindern, bei denen es gelegentlich unvorhersehbar zu lebensgefährlichen Zuständen kommen kann (beispielsweise Epilepsiepatienten oder Allergiker), in Notsituationen solche Medikamente geben, die auch von medizinischen Laien angewandt werden können. Die Unterstützung durch eine zusätzliche Krankenschwester ist laut ARAG in solchen Fällen nicht erforderlich (Az.: S 47 KR 1602/19 ER)

 

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