Berliner Kleingärten – Höchste Rechte

21 Okt

Höchstes Gericht verbietet Räumung

Pressemeldung der Firma Verein Vogelraum
Wohlfühlen in Berliner Kleingärten.


Mit großem Schmerz haben die Berliner Kleingärtner die Nachricht der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz aufgenommen! Diese plant für kommendes Jahr, dass fast 430 Pächter von 15 Kleingartenkolonien für den Bau von Kitas, Schulen und Verkehrsprojekten ihre Insel der Glückseligkeit zu räumen haben. Das sieht der Entwurf des Kleingarten-Entwicklungsplans unter Führung der Senatorin Regine Günther vor. Das benannte wirtschaftlich verwaltende Organ des BRD/Bundes hat noch weitere Pläne. Bis 2030 sollen weitere 26 Kleingartenkolonien und somit zusätzliche ca. 800 Pächter dem Neubau von Wohnungen weichen.

Vogelraum sieht den Verlust an Naturflächen als Katastrophe für die singenden Freunde der Laubenpieper und möchte wissen, welche Interessen hinter dieser Entscheidung stehen. Denn hier geht es um den naturnahen Lebensraum und den Verlust ihrer Wohlfühlinseln, den die Familien, der insgesamt über 1.200 betroffenen Pächter, zu beklagen haben. Es geht auch um den Abbau von Gärten, deren tierischen Bewohner ihr Zuhause verlieren.

Nehmen wir aktuelle Zahlen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) als Grundlage, wären das 33,8 Vögel je Garten, unzählige Insekten und weitere Kleintiere. Der Vogelraum sieht somit den Lebensraum von über 50.000 heimischen Vögeln bedroht und ausradiert.

Das fordert den Einsatz aller rechtlichen Möglichkeiten und eine genaue Recherche.

Schauen wir uns die rechtliche Grundlage genauer an und auch, wer hinter der Firma Senatsverwaltung für Um-welt, Verkehr und Klima und dem Unternehmen Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine Günther mit USt-IdNr. DE309341576 tatsächlich steht, tätig als Organ des Unternehmens Der Senat von Berlin mit der USt-IdNr. DE321903299. Im amerikanischen Unternehmensregister DUN&BRADSTREET ist Der Senat von Berlin mit Unternehmensteil Senatskanzlei mit Geschäftssitz in der Jüdenstraße 1 im PLZ-Bezirk 10178 Berlin mit dem Hauptverantwortlichen Michael Müller unter der D-U-N-S® Nummer 342142481 registriert. Und das Unternehmen ist unter Senatsverwaltung fuer Verkehr und Betrieb bei DUN&BRADSTREET mit der D-U-N-S® Nummer 332626175 gelistet.

Mag man kritisch behaupten, dass diese Unternehmensnummern nur für die Einkaufsabteilung des Toilettenpa-piers vergeben wird, belehren die Vergaberegeln von D-U-N-S Nummern uns jedoch eines besseren. Denn, so ist es für Dienstleister der US-Regierung vorgeschrieben, ab 1. Oktober 2003 haben alle Geschäftspartner der ameri-kanischen Regierung eine D&B D-U-N-S Nummer als eindeutige Kennnummer für den integrierten Einkauf zu be-sitzen, um Geschäfte mit der Regierung zu tätigen.

Und hier ist der Dreh- und Angelpunkt der Tätigkeit von Treuhandorganen zu erkennen. Denn ein wirtschaftlich ausgerichtetes Unternehmen kann und wird sich nicht um die humanitären Belange, um das Wohlfühlen von Mensch und Vogel kümmern können, sondern einzig und alleine für wirtschaftliche Interessen einsetzen. Das zu erkennen ist deshalb so wichtig, weil die Rechte dieser nachkriegsverwaltenden Strukturen nur handelsrechtlicher Grundlagen bedürfen — was auch für deren Gerichtsbarkeit, eine rein handelsrechtliche Handhabe bedeutet, seit 1950 mit Löschung des Gerichtsverfassungsgesetz GVG § 15 (1) Die Gerichte sind Staatsgerichte. (2) Die Privat-gerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit in welchem sie ausgeübt wurde. (3) Die Aus-übung einer geistlichen Gerichtsbarkeit in weltlichen Angelegenheiten ist ohne bürgerliche Wirkung.

Aktuell werden die deutschen Gerichte, eingetragen unter D&B, wohl von dem global agierenden Konzern IACA  (International Association of Consulting Actuaries – Internationale Vereinigung der beratenden Aktuare) verwaltet.

Den Beweis hierzu finden wir im Handelsgesetzbuch (HGB) § 5, welcher besagt: „Ist eine Firma im Handelsregis-ter eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.“

Genauer wird das erklärt in dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts; (6) Satz 2 Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.

Im deutschen Recht unter dem Deutschen Richterbund benannt, sind die gültigen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland unter Law Made in Germany mit dem Vermerk „Deutsches Recht – beste Voraussetzungen für wirt-schaftliche Aktivitäten“ zitiert: BGB, HGB, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

„Ja, aber darunter kann ja die Bundesrepublik Deutschland nicht fallen“, hört man rufen, „das sind ja keine Unter-nehmen!“ Wirklich? Prüfen wir und schauen wir auf den Start der Tätigkeit des benannten Treuhandverwalters vom 8. September 1945 mit der Frage Was heißt eigentlich: Grundgesetz? In der Grundsatzrede von Carlo Schmid ist die Gründung eines wirtschaftlichen Treuhandverwalters ausgesprochen und öffentlich detailiert benannt, dessen Ziel keine Staatsgründung sein kann und soll!

Als Wirtschaftskonstrukt stellt sich die Bundesrepublik Deutschland auch heute noch auf der Seite eines ihrer Unternehmen, der BRD Finanzagentur GmbH ist in den AGB dar. Zu finden unter 1 Geltungsbereich: 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten von der Bundesrepublik Deutschland – Finanza-gentur GmbH (im Folgenden: „Finanzagentur“) im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder seiner Sondervermögen (im Folgenden: „Bund“) abgeschlossenen Geld – und Kapitalmarktgeschäfte.

So ist die Bunderepublik Deutschland/Bund das, als was es von finanzstarken Nachkriegsinvestoren gegründet wurde: ein Treuhandunternehmen der UN!

Viele bundesweit betroffene Kleingärtner diskutieren ihre Möglichkeiten und Wege, ihre Insel der Glückseligkeit zu erhalten. Sie wollen sich rechtlich nicht zu weit hinauslehnen und sich womöglich mit den Mächtigen anlegen. Dennoch verlieren die Menschen, neben einem Zufluchtsort und einer Stätte der Ruhe, auch ein Paradies der Natur, das frische, unbehandelte Lebensmittel liefert und der Seele Bilder einer Blumen- und Tiervielfalt bietet. Was können diese Menschen also machen, um ihr Idyll zu erhalten? Gibt es Rechte, die zu benennen uns weiterhelfen könnten? Können Beteiligte der Berliner Kleingärten höhere Rechte aktivieren? Und auf welche Rechte könnte man sich dann berufen? Schließlich haben wir unsere Bezirksbürgermeister ja selbst gewählt! Das sind die gesammelten Argumente, die im herkömmlichen Mainstream gegenwärtig sind. Interessant dazu dürfte ein kürzlich zugespieltes Video sein, welches die betroffenen Hobbygärtner interessieren dürfte: Was ist der Burgfrieden?

Und es gibt weitere Initiativen, die sich für den Erhalt der Kleingärten in Berlin einsetzen. Im Mai diesen Jahres haben sich die Vertreter erhobener Hoheitsgebiete in Berlin und Brandenburg an das Höchste Gericht der  Geeinten deutschen Völker und Stämme folgend gewandt:

„(…) Wir berufen uns auf unsere höchsten Bestimmungsrechte an Grund und Boden und auch auf die tatsäch-lichen Eigentumsrechte hierzulande. Die Zeichner sind Gemeinevorsteher der Landschaften Brandenburg und Berlin.

Dazu sehen wir die Gemeinden und Personen, deren Verwaltung über das Europäische Obligationsrecht organi-siert wird und deren Handhabe auf rein handelsrechtlicher Grundlage auf der Basis des Reichskonkordates von 1933 beruht, als unrechtlich an. Durchgesetzt wird dies wohl über die Statthaltereien des Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem. Wir beziehen uns auf die veränderte Rechtsgrundlage mit Erhebung aktivierten höchsten Selbstbestimmungsrechte der Hoheitsgebiete und sehen durch die Erwirkung der höchsten Rechte auf Grund und Boden die auf Verträge beruhenden Verwaltungsrechte aktueller Treuhandsysteme und deren Organe als verwirkt und aufgehoben. Auch im benannten Obligationsrecht sind die vorangegangenen Verträge aufgehoben, wenn sich die Rechtgrundlage wesentlich geändert hat.

Das bedeutet, dass mit Erhebung der Hoheitsgebiete und deren widerspruchsfreien Akzeptanz alle Mitarbeiter privat in die Verantwortung zu ziehen und nach hier gültigem Recht in Sippenhaftung zu nehmen sind.

Wir bezweifeln, dass den Stiftungsaufbauten in Berlin wie der 

Stiftung Topographie des Terrors (Gründung durch das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland am 28. Januar 1992) mit deren Unternehmen

Studienstiftung Abgeordnetenhaus von Berlin und deren Unternehmen

hierzulande überhaupt Rechte außerhalb des Vereins- und Stiftungsrechtes zu Grunde liegen. Entsprechend des Vertragswerkes derer Geschäftsherren sind diese im Canon als Sachen zu bewerten.

Alle bereits aufgezeigten Unternehmen der Treuhand sind auch nicht Rechteträger an Grund und Boden.

Das begründet sich auch aus der unternehmerischen Ausrichtung der Gemeinden und Städte seit 2005-2007. Diese sind auch unter www.Haushaltssteuerung.de mit ihren Eröffnungsbilanzen aufgezeigt. Spätestens seit Unternehmensanmeldung der Gemeinden in 2005/7 werden die Gemeinden und der, in dieser wohnhaften Sachen Personen, als Obligationen gehandelt.

Wir verweisen auf die historischen Dokumente und auch auf die UN-Charta in Bezug auf unsere Rechte.

Als Landesvertreter bitten wir Sie um die Unterstützung des Höchsten Gerichtes in benannter Anordnung. (…)“

Am 7. Oktober 2019 erhielten alle Bezirksbürgermeister Post, mit welcher das Höchstes Gericht die Räumung der Kleingärten verbietet. Hierzu einige Ausschnitte aus der Drucksache:

„Das Höchste Gericht ist 2016 von den Rechteträgern erhobener Hoheitsgebiete – Geeinte deutsche Völker und Stämme (GdVuSt) erhoben, rechtskräftig widerspruchsfrei an über 3000 relevanten Stellen proklamiert, dem Welt-postverein zur Bekanntgabe weiterer Mitglieder eingereicht, von diesem angenommen sowie über die Staatsbiblio-thek in Berlin veröffentlicht.

Das Höchste Gericht ist von den Vertretern erhobener Hoheitsgebiete in dem Raum Berlin und Brandenburg ange-rufen, Sie bezüglich des geplanten Abbaus von Kleingartenanlagen in Berlin/Großberlin in Kenntnis zu setzen, dass die benannten Vertreter den Abbau untersagen.

Das bedeutet, dass mit dieser In-Rechtskenntnissetzung-zukünftiger-Handlungen jede Veränderung, auch die der betroffenen Kleingärten, rechtlich zu argumentieren ist. Dabei sind Rechte zu zitieren, die Sie, über den Grund und Boden benannter Vertreter von Hoheitsgebieten, zu Veränderungen berechtigen.

Sie sind hiermit von uns aufgefordert, Ihre Rechte, über das Eigenthum der Inwohner zu verfügen, detailliert aufzu-zeigen. Zuständig sehen sich wohl die Unternehmen Bezirksämter und die Firma Abgeordnetenhaus von Berlin als selbsternanntes Verfassungsorgan des Landes Berlin.“

Weiter geht es in dem Anschreiben:

„(…) Zusätzlich zu dem hier benannten Thema der Kleingärten ist zu erwähnen, dass die Reichsbahn auf den Grund und Boden der Inwohner gestellt worden ist. Alleine die Eigenthumsrechte der Inwohner an den Flächen von 20 Kilometer rechts und 20 Kilometer links der Bahnanlagen/Bahnschienen auch in Berlin wurden deshalb Kleingartenvereinen überlassen. Ein Recht der über hundertjährigen Selbstverwaltung durch das Kleingarten-vereinswesen, dass deutschlandweit gerade zunichte gemacht wird und den nun in Personen geformten Rechtlosen nicht mehr gewährt wird.

Jedoch dürften nach Erhebung der Hoheitsgebiete in und um Berlin den ?Handeltreibenden? die Enteignungs-rechte nicht mehr zur Verfügung stehen. Anzunehmen ist, dass diese Eigenthumsrechte rückabgewickelt werden müssen, da sich handelsrechtlich großspurige Räuber an die Haager Landkriegsordnung (HLKO) aus 1907 zu halten haben und somit sich an die Eigenthumsverhältnissen der Indigenatsträger nicht vergreifen dürfen/ durften. Die Berechtigten werden über Raum und Zeit die Verantwortlichen dieser Enteignungsprozesse in die Sippenhaf-tung nehmen. (…)“

Dass das Vorgehen der Vertreter erhobener Hoheitsgebiete sogar Recht behalten dürfte, erklärte der Bundestags-präsident der CDU Hermann Ehlers schon im Januar 1953:

„Wie die Geschichte auch laufen mag, wir werden auch das preussische Selbstbestimmungsrecht so ernst zu neh-men haben, dass den Menschen des Landes, das einst Preußen war, insbesondere im deutschen Osten die Ent-scheidung darüber ausschließlich vorbehalten bleiben muss, in welcher staatlichen Form sie leben wollen. Niemand kann ihnen diese Entscheidung abnehmen, keiner darf sie ihnen, aus welchen Gründen auch immer, vorwegnehmen. Die einzigen legitimen Richter über das preussische Land um Magdeburg und in der Mark, in Pommern, Schlesien und Preußen sind die Menschen, die ein Recht auf diese Heimat haben.“ Aus Inge Barfels, Ostpreußische Nachrichten 2016.

Wenn nun den Pächtern der Berliner Kleingärten höchste Rechte zustehen und diese mit dem erhobenen Grund und Boden gesichert worden sind, ist auch mit der Gründung des Höchsten Gerichtes der Geeinten deutschen Völker und Stämme die Räumung von Kleingärten auf insgesamt rund 2.900 ha durchzusetzen. Umgerechnet, bei durchschnittlicher Flughöhe der hiesigen Vögel von 1.000 Metern Höhe, dürfte das 2.900.000 m² Vogelraum be-treffen. Das würde mit Sicherheit alle Rechtsmarker wie Kirch- und Rathaustürme sowie den höchsten Turm für die Gültigkeit des Weltpostvertrages = den Berliner Fernsehturm überragen. Vogelrecht vor Transportrecht, das wäre wunderbar.

Was für ein Segen wäre das für die Menschen und deren Familien in der Metropole Berlin. Drücken wir die Dau-men, dass hier Menschen ein Recht an Grund und Boden durchsetzen können und sich die Verantwortlichen der Treuhandverwaltung an ihre Rechtsgrundlagen halten, wie GG Artikel 28 und 146, UN-Charta Kapitel XI Art. 73-79, Europäische Kommunalcharta der Selbstbestimmung!

Lieselotte Führing

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    • Wohlfühlen in Berliner Kleingärten.
Vogelraum ist eine nicht unternehmerische Initiative, die sich selbst als Teil des Organismus Erde sieht und ihren Beitrag zur Heilung dieser leisten möchte. Hier wirken aufgewachte Menschen, die als lebendige Wesen aktiv Prozesse der Heilung anstoßen und umsetzen. Dazu nehmen sie ihren Auftrag zur Information über aktuelle, den Lebensraum schädigende Prozesse war. Ebenso liegt der Fokus auf erfreuliche Veränderungen und Heilungswege, die es Wert sind Beachtung zu finden. Vögel gehören zu den Tieren, die bildlich gesehen, ein Glied zwischen Himmel und Erde darstellen, da sie sinnbildlich die drei Welten der griechischen Mythologie berühren. Der Lebensraum der Vögel hat Zugang in die Welt Zeus', Gott des Himmels, der Welt Poseidons, Gott der Erde und der Meere und Hades, Gott der Unterwelt. Als freie Schöpfungen nehmen Vögel durch ihre Fähigkeiten am gesamten Dasein hier auf dem blauen Planeten einen Raum ein, den es durch den Menschen zu achten, zu schützen und zu heilen gilt.


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