Haftung für Schäden durch Parkservice eines Hotels

6 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Hotel und ein Hotel-Mitarbeiter wurden wegen der Beschädigung eines Pkw (zwei platte Reifen) im Rahmen des Hotel-Parkservice zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 6.000 Euro verurteilt. Auf eine entsprechende Entscheidung des OLG Köln, welches es nach Einholung eines Sachverständigengutachtens als erwiesen ansah, dass die Löcher in den Reifen durch einen Fahrfehler des Mitarbeiters verursacht worden waren, weisen die ARAG Experten hin (Az.: 22 U 134/17).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.