Becherrückgabe trotz Pfand
12 Dez
Um die schmucken Porzellanbecher wiederzubekommen, wird auf den meisten Weihnachtsmärkten mit Becherpfand gearbeitet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Pfandzahlung nicht gleichbedeutend mit dem Becherkauf ist. Wer also den Becher anschließend mit nach Hause nimmt, begeht streng genommen Diebstahl, der nach Paragraf 242 Straf¬gesetz¬buches mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden kann. Und auch wenn wahrscheinlich kein Becher-Dieb hinter Gitter wandert: Im Zweifel sollte man den Standbetreiber bzw. Eigentümer des Bechers fragen, ob man den Becher mitnehmen darf. Oft ist es sogar gewünscht.
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560