Bauern auch heute noch in Knechtschaft!

2 Jan

Sind Landwirte die Verlierer der Gesellschaftsgründung?

Pressemeldung der Firma Vogelraum
Bauern in Knechtschaft


Glien, 01.01.2020 (lifePR) – .

Bauern auch heute noch in Knechtschaft!

Sind Landwirte die Verlierer der Gesellschaftsgründung?

Die Unzufriedenheit der Bauern findet gerade seinen Ausdruck in Demonstrationen und Internetauftritten. Pressewirksam ziehen Traktor Kolonen mit Sprachrohren und Mahnplakaten in die Städte, um die Bevölkerung an die Pflicht gegenüber ihren „Versorgern“ zu erinnern.

Denn in der Stellung der Versorger hinter liegen den Bauern besondere Rechte. In den deutschen Landen sind diese besonderen Rechte auf Grund und Boden in Erbfolge, die höchsten der Welt. Und aus diesem Grund auch heiß umkämpft. Ein Kampf zwischen den Lehnsherren und den gutmütigen, fleißigen Landwirten, der Generationen übergreifend geführt wird und die Lehnsnehmer zunehmend in ihrer Freiheit und Rechtsgewalt beschneidet. Begriffe wie Robot, welcher Frone, Fron- oder Spanndienst bedeutet, dürften die Grundlage heutiger Zwänge sein. Schauen wir auf die Felder und erkennen, dass in der Landwirtschaft Roboter den Menschen ersetzen sollen. Denn Roboter haben keine Rechte.

Roboter sind keine Maschinen. Roboter sind jedoch juristisch „rechtlos“ gestellte Menschen. Eine Rechtsstellung wäre die der „juristischen Person“. In diese Rechtsstellung gelangt der Bauer, indem er seinen Hof und sich selbst in eine Gesellschaft – juristische Person wandelt. Gehört mir mein Haus? 

Das geschieht auf der Grundlage, dass man Kreditverbindlichkeiten in der Haftung begrenzen möchte.

Mit diesem Akt gibt der Bauer seine Herrschaft entsprechend EG BGB Artikel 10 „(1) Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört.“ ab.

Bei indischen Bauern führen die Abhängigkeiten des genmanipulierten Saatguts dazu, dass nach sechs bis acht Jahren der Boden so ausgelaugt ist und die Ernte die Kredite nicht mehr tilgen kann. Die Bauern wählen dann häufig den Selbsttod, um die Sippe vor der Schuldenlast zu schützen.

Hierzulande hier verlieren die nächsten Generationen der Bauern die Möglichkeit der Rechtsstellung des Allods, einer Lehn unabhängigen Höferegelung. (Landwirte hingegen, sind nur juristische Personen.)

Schauen wir uns dazu die Rechtsstellung der Lehnsherren, also herrschender Treuhandverwaltungen an. In dem Register der Obligationenhändler und finden wir dort den Staat, dem die Personen angehören: Das Unternehmen Bundesrepublik Deutschland ist als Treuhänder und Obligationenhändler, mit der LEI: 529900AQBND3S6YJLY83 und die Numismatische Kommission der Länder in der Bundesrepublik Deutschland mit der LEI: 391200KM1LNPBBSLME31, registriert. Gelistet sind hier im Übrigen auch die Organe benannter Treuhandverwalter, wie die Neuen Bundesländer, wie die Stiftung Niedersachsen oder die Polizeistiftung Niedersachsen.

Zusätzlich sind im amerikanischen Unternehmensregister DUN&BRADSREET die Unternehmen Bundesrepublik Deutschland mit der D-U-N-S Nr. 341611478 registriert.

Zu erkennen ist, dass wir uns von einem wirtschaftlichen, auf Unternehmen aufgebauten Treuhandsystem bestimmen lassen. Unternehmen sind juristische Personen ohne Rechte, da es diesen an Grundrechtsfähigkeit entbehrt! Rechtlich sind Personen Sachen.

„Ja und wir machen seit 1948 was diese Treuhandverwaltung, die durch finanzstarke Investoren der „ERP-Sondervermögen“ oder „Wiederaufbaugelder“ bestimmt wird, verfügt?“ fragen Sie sich, „Wir lassen uns in Produktabhängigkeit dieser Unternehmen bringen und zwingen deren Vertragsgrundlagen anzuerkennen?

Wir besprühen unsere Äcker mit Giften, die wir nicht wollen und wenden eine Tierhaltung an, die wir unwürdig empfinden? Wir lassen uns Kartoffelpreise diktieren wie im 18. Jahrhundert? Wir zahlen zunehmend steigende Abgaben für unseren Grund und Boden an Unternehmen, die nie Rechte an Grund und Boden hatten und haben können? Und wir lassen das alles zu, obwohl wir uns auf höhere Rechte beziehen könnten?„

Fest steht, dass das Höfesterben gewollt ist und die Agrarpolitik das Ziel hat, wenige, über Kredit gesteuerte Landwirte große Flächen fügig bewirtschaften zu lassen. Große Holdings und Agrarkonzerne haben ohne Bezug auf die Heimat nun Fleisch- und Lebensmittelwirtschaft zu betreiben und ruinieren immer häufiger örtlichen Bauern.

Statisa stellt unter „Anzahl der Betriebe in der Landwirtschaft in Deutschland in den Jahren 1975 bis 2019“ den Entwicklungsverlauf dar. „In der deutschen Landwirtschaft wurden im Jahr 2019 rund 266.600 Betrieben gezählt. Die Anzahl der Bauernhöfe verzeichnete in den vergangenen Jahren einen stetigen Rückgang, ebenso fallen die Beschäftigungszahlen im primären Sektor. …“ Kauf zu glauben, aber 904.700 Höfe waren 1975 noch tätig. Wir sprechen über Rechte, über die höchsten Rechte an Grund und Boden und erkennen an den Zahlen, dass diese Rechte durch die Aufgabe oder Insolvenz der Höfe verloren sind, nehmen die Rechteträger nicht in Kürze ihre Stellung wieder ein. Klar benannt bedeutet das, dass Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Lehnsnehmern aus dem höchsten Erbrecht der Bauern abzuleiten ist und den Deutschen die Befreiung aus der Bankenherrschaft und Kolonialsherrschaft erwirken könnte. Damit wären die Bauern wieder Selbstbestimmt.

Denn es ergibt sich gerade aus dem Versorgungsauftrag und der Versorgungspflicht der Bauern gegenüber den Bürgern die höchsten Eigentumsrechte an Grund und Boden. Diese Träger der höchsten Rechte können sich auf das Blutrechtserbe vor August 1914 beziehen. Wer damals Eigentümer eines Hofes war, ist berechtigt sich unabhängig von der Lehnspflicht treuhänderischer Kriegsgebietsverwaltungen aufzustellen und damit Herr seines Hofes und Landes sein. Man nennt diese Rechte auch Allodrechte oder auch Sonnenlehn.

Wir finden diese allodoiden Rechte in den landesrechtlichen Vorschriften des EG BGBs in Artikel 1 und 50. Und den allem „vorgehenden“ landesrechtliche Vorschriften zugrundeliegenden Edikten.

Es geht um das Blutrechtserbe, welches den Bauern zugestanden wurde, weil diese im Dienst der Gemeinschaft sich für die Versorgung der Städter verpflichtet haben.

Wir kennen dass Thema aus dem beliebten Brettspiel Caracassonne. Die lehnspflichtigen Bauern haben sich auf das Feld zu legen und ihr Einkommen wird aus den Städten generiert, während Mönche und Ritter als Statthalter und Grundherren aufrecht stehen können.

Noch heute zieht das System Bundesrepublik Deutschland/Bund als Treuhand den Bauern direkte und direkte Steuern ab. „Laudemien“, im Süden auch „Anfall“ genannte Abgaben an den Lehnsherren oder Grundherren haben sich kontinuierlich erhöht und es sind Reformen eingeführt worden, die die Landwirte unter immer strengere Kontrolle stellt. Bauern stehen auch heute noch in Knechtschaft!

Den Bauern stand es jedoch auch in der Kolonialherrschaft zu, sich außerhalb der militärischen Herrschaft aufzustellen, unabhängig von der Lehnsverpflichtung der Kriegsgebietsverwalter. Ein Prozess der den freien Willen betrifft und dessen Proklamation.

„Sonnenlehn waren Allodial-Güther, die jährlich in der Volks-Versammlung „in dubio präsumirt“ benannt zu werden hatten. „Alles was Jemand besitze sey Lehn, daß er von Niemanden als von der Sonne sein Guth zu Lehn trage“. Damit bewahrte man sich vor der Erbleihe ohne besondere Treue.“ Juristisches Handwörterbuch für Rechts-Candidaten: Band 2“ aus 1804 von Heinrich Hevelke

Wenn wir uns auf benannte höchste Rechte beziehen, dann deshalb, weil landesrechtliche Vorschriften, die das Völkerrecht damals noch von Inwohner bestimmten Beamten haben zeichnen lassen, noch gültig sind für diejenigen, die sich darauf berufen können. Dem römischen Recht so auch der Weltpostvertrag nach 1861, fehlten die Grundlagen grundrechtsfähiger Handlungsgewalt Menschen gegenüber, denn insgesamt gilt und galt das Römische Recht nicht als Gesetz1

„(…) Denn nicht der einheimische oder fremde Ursprung der Rechtsquellen, sondern deren Natur und die Beschaffenheit der Rechtsinstitute bestimmt den Umfang und die Art ihrer gemeinrechtlichen Geltung. Das römische Recht in Deutschland gilt nicht als Gesetzbuch, weil ihm dazu, von allem Anderen abgesehen, das wesentliche Erfordernis der Publication fehlt;(…)“

Nun stellt sich die Frage, ob es eine Lösung ist, zu demonstrieren mit dem Traktor durch die Stadt zu fahren, um Rechte in einem seehandelsrechtlich verankerten System zu erwirken?

Wirkungsvolle Lösungswege zeigen die „deutschen Völker“ (GdVuSt) den Bauern auf. Diese Gemeinschaft erhobener Hoheitsgebiete in dem deutschsprachigen Raum bietet bäuerliche Gemeinschaften Vorträge durch Fachleute zu der Rückholung höchster Rechte an.

Zu erkennen dürfte nach dem Studium hier benannter Rechte schon sein, dass wir uns selbst zu bemühen haben um die höchsten Rechte. Denn wir selbst bestimmen, ob wir als juristischen Person oder als freier Bauer das Spielfeld betreten. Das Jammern und Klagen nicht höhere Rechte bringt, dürfte uns spätestens im 18. Jahrhundert klar geworden sein. Recht anschaulich beschrieb Graf Ernst zu Reventlow in seinem Buch Von Potsdam nach Doorn die Willkür im Umgang mit den Bauern.

Stimmt es, dass Landwirte die Verlierer der Gesellschaftsgründung sind?

Nun nennen sie sich Landwirte was beinhaltet, das die wirtschaftliche Organisation deren Schwerpunkt ist. Ein Beruf, welcher unter dem Handelsrecht angelegt ist ersetzt eine Berufung im Gemeinwohl.

Viele Bauern haben sich in Juristische Personen gewandelt und eine Gbr oder eine GmbH gegründet und ihr Land und Hab und Gut diesen nicht grundrechtsfähigen Personen zugestellt, ohne zu wissen, dass sie damit alles dem Treuhandverwalter unterstellt haben.

HGB § 17

(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.

(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.

Mit dieser Willensentscheidung eines Bauern in die Rolle Landwirt zu gehen, kann der Geschäftsherr des wirtschaftlich aufgestellten Staat Bundesrepublik Deutschland/Bund nun Verfügungsrechte geltend machen und über den Lehnsnehmer bestimmen und auch die Tiere zählen. Verfüngs- und Kontrollrechte sind vielfältig. Es können Chips und Marken an die Tiere angebracht, Milchquotenregelungen verfügt, Saatguttreuhänder bestimmt, GPS- Überwachungen initiiert, Flächennutzungskontrollen und Besamungs-, Impf- und Geburtenkontrollen der Hoftiere eingesetzt werden. Gesteuerte Kredite und Zuschüsse und Zertifizierungen regulieren den Verdienst oder den Konkurs. Eine Zertifizierung bedeutet fast immer die Bankenübernahme des landwirtschaftlichen Betriebes: Ein Beispiel ist die Biosiegel-Zertifizierung. Ein undenkbar großer Kostenapparat, der sich über Jahre erst amortisieren kann und Sonderleistungen fordert, die, gelockt mit zinsgünstigem Kapital direkt in die Enteignung führen dürften.

Denn im Grundbuch2 steht nun die Bank als Eigentümer und damit unterliegt die Sippe des Landwirts den Regularien über Generationen.

Lösung dürfte letztlich der Bezug auf ganz alte Rechte geben, die benannt auf Denkmälern in die heutige Zeit reichen und gültig sind, wenn unsere Bauern sich darauf berufen.

So schließt sich der Kreis und macht deutlich, dass die Menschen hierzulande den Bauern Sonderrechte übertrugen, welche heute die Lösung aus der Zwangsherrschaft seit der Herrschaft des ersten Papstes Silvester für alle ergeben.

Bevor ich diese Pressemitteilung online stelle, darf ich auf die Unterstützung der Menschen der GdVuSt hinweisen. Unter der Leitung von Heike Werding ist in den letzten Jahren zu den Rechten am Grund und Boden eine Informationsplattform in grandiosem Umfang entstanden. Danke dem Kompetenzteam um Heike und dieser selbst für diese Hilfestellung. Danke für die Zurverfügungstellung der Links und Textpassagen und insbesondere der liebevollen Betreuung. 

                                                                              Lieselotte Führing

Die Texte und Bilder, auch Ausschnitte, sind nur unverändert mit Namensnennung zu veröffentlichen.

1System des gemeinen deutschen Privatrechts. Dr. Georg Beseler § 9 Seite 35

2 Das Gesetz für den Eigenthumserwerb der Grundstücke, Bergwerke und selbstständigen Gerechtigkeiten; die dingliche Belastung die Grundbuch-Ordnung und das Stempel-Abgaben-Gesetz vom 5. Mai 1872. Hier unter §§. 7. 8. I. 10. Der nicht eingetragene Eigenthümer blieb dagegen der wirkliche, wahre Eigenthümer.

IV . Die Grundbuchämter verfahren mit Ausnahme weniger nicht erheblicher Fälle nicht von Amtswegen (§. 30. ib.). Das führte dazu, dass es fingierte und echte Eigenthümer gab. „Der eingetragene Eigenthümer war hiernach, wenn neben ihm ein natürlicher Eigenthümer vorhanden, ein fingirter, d. h. ein solcher, der dritten Personen gegenüber als Eigenthümer gelten sollte, selbst wenn er es in Wirklichkeit nicht geworden war. „

Hiernach bezeichnen die Motive ( S. 22.) den im Gebiet des Allgemeinen Landrechts und der Hypotheken-Ordnung von 1783 geltenden Rechtszustand folgendermaßen: „Nicht durch die Eintragung, sondern durch die Uebergabe wird das Eigenthum an Grundstücken erworben; nur der in Naturalbesitz befindliche Eigenthümer kann das Grundstück weiter veräußern, weil nur er es auch dem Erwerber übergeben kann; der eingetragene Eigenthümer dagegen, welchem das Grundstück nicht übergeben worden, kann mit dem gutgläubigen Dritten alle anderen Rechtshandlungen unanfechtbar vornehmen, welche das Grundstück belasten, soweit dazu nicht der Besitz nöthig ist.“

§. 6. Gegen den eingetragenen Eigenthümer findet ein Erwerb des Eigenthums an dem Grundstück durch Ersitzung nicht statt.

§. 7. Der eingetragene Eigenthümer ist kraft seiner Eintragung befugt, alle Klagerechte des Eigenthümers auszuüben, und verpflichtet, sich auf die gegen ihn als Eigenthümer des Grundstücks gerichteten Klagen einzulassen. Gegen seine Eigenthumsklage steht dem Beklagten die Einrede der Verjährung nicht zu. Hat der Beklagte von dem Kläger oder seinem Rechtsvorgänger auf Grund eines den Eigenthumserwerb bezweckenden Rechtsgeschäfts den Besitz des Grundstücks erhalten, so sind die aus dem Rechtsgeschäft herzuleitenden Rechte nicht als Einrede, sondern nur durch Klage oder Widerklage geltend zu machen.



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    • Bauern in Knechtschaft
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