Keine privaten Knöllchen
22 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch „private Dienstleister“ für gesetzeswidrig erklärt. Die so ermittelten Beweise unterlägen einem absoluten Verwertungsverbot, entschied laut ARAG Experten das Gericht (Az.: 2 Ss-Owi 963/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main .
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