Zu viel gefehlt…
22 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, kann beendet werden. Eine dahingehede Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 4 K 989/19.KO) nicht zu beanstanden.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Koblenz .
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