Einweisung in Duplexgarage ist Pflicht

12 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Weist der Vermieter eines Duplexgaragenstellplatzes seinen Mieter nicht ordnungsgemäß in die Benutzung des Stellplatzes ein, so haftet er für den Schaden, der durch die fehlerhafte Benutzung durch den Mieter entstanden ist. Dies hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. (Az.: 425 C 12888/17).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München .



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