Vorsicht Stacheldraht
29 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Radfahrer muss grundsätzlich nicht mit einem quer über einen Feldweg gespannten, ungekennzeichneten Stacheldraht rechnen. Deshalb trifft ihn kein Mitverschulden an einem Unfall, wenn er seine Fahrgeschwindigkeit auf ein solches Hindernis nicht einstellt und deshalb zu spät davor bremst. Dies entschied laut ARAG Experten der Bundesgerichtshof in zwei Fällen (Az.: III ZR 250/17 und III ZR 251/17).
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