Für Airbags geeignet?

20 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Verkäufer von Autositzbezügen müssen deutlich darauf hinweisen, ob sich das Produkt für die Verwendung in einem Kraftfahrzeug mit Seitenairbags eignet. Das hat nach Auskunft der ARAG der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschieden und ein Urteil des Landgerichts Köln teilweise abgeändert (Az.: 6 U 241/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln .



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