Keine Sanierung vor Schlüsselübergabe
11 Nov
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Ein Vermieter ist nicht dazu berechtigt, vor der Schlüsselübergabe Sanierungsarbeiten in der Mietwohnung durchzuführen. Tut er dies dennoch, kann der Mieter die Wiederherstellung der Bewohnbarkeit der Wohnung und die Einräumung des Besitzes mittels einstweiliger Verfügung erwirken. Dies hat laut ARAG das Amtsgericht Köln entschieden (AZ: 222 C 84/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des AG Köln .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

