Neues Infektionsschutzgesetz: Kanzlei Mingers. bereitet Verfassungsklage vor!
23 Nov
Am vergangenen Mittwoch hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Die Verabschiedung erfolgte im Eiltempo und die Änderungen traten dann bereits einen Tag später – am vergangenen Donnerstag – in Kraft.
Die Kanzlei Mingers. (www.mingers.law) hebt hier hervor, dass keine Entschädigungsleistungen im Fall von Betriebsschließungen oder drastischen Einschränkungen mehr in das neue Gesetz aufgenommen wurden.
Diese neue Regelung lässt sich mit einer Zwangsenteignung der betroffenen Betriebe vergleichen. „Es ist höchst zweifelhaft, dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält“, urteilt Rechtsanwalt Markus Mingers. (www.mingers.law)
Missverständnisse, Unklarheiten und Fehler in Abschnitten des Gesetzestextes
Im neuen Infektionsschutzgesetz werden Unklarheiten sehr deutlich: Es fehlt an detaillierten Definitionen der beschlossenen Maßnahmen.
Markus Mingers (www.mingers.law) erläutert: „Die vorgesehenen Ausgangs- und Reisebeschränkungen werden nicht eindeutig definiert oder durch spezielle Tatbestandsvoraussetzungen begrenzt.“
Außerdem merkt die Kanzlei Mingers. (www.mingers.law) an: „Die Gesetzgebungskompetenz des Infektionsschutzgesetzes steht zwar dem Bund zu, jedoch sind die Länder für die Ausführung zuständig. Bei diesen einheitlichen und schwerwiegenden Maßnahmen kommt es somit ebenso zu einem Eingriff in die Vollzugskompetenzen der Länder“.
„Insgesamt bedarf es somit einer sorgfältigeren Ausarbeitung des neuen Gesetzes“, führt Markus Mingers (www.mingers.law) an.
DEHOGA reicht ebenfalls Klage ein
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband – kurz DEHOGA Bundesverband – kündigte ebenso eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz an. Der Verband wird zwei betroffene Betriebe stellvertretend bei deren Klage unterstützen.
Auch die Kanzlei Mingers. (www.mingers.law) bereitet bereits Alles für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe vor. „Dagegen werden wir uns zur Wehr setzen“, so Markus Mingers. (www.mingers.law)
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