SWR-Bericht erhärtet Abgas-Verdacht gegen VW-Diesel EA288

2 Dez

Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur Beratung und sieht gute Chancen, Ansprüche vor Gericht durchzusetzen

Pressemeldung der Firma Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dieselgate 2.0 hat für den Volkswagenkonzern längst begonnen – und zwar in Form des Motors EA288. Nach einem TV-Bericht des SWR-Magazins Report vom 1. Dezember 2020 haben Abgastests bei einem Golf 7 (Euro 5) neue Belege für eine Abschalteinrichtung in Form eines sogenannten „Thermofensters“ ergeben. In einem Gutachten vor dem Europäischen Gerichtshof sind „Thermofenster“ als unzulässig bezeichnet worden. Der EuGH beurteilt die Einhaltung der durch EU-Verordnungen vorgegebenen Abgas-Grenzwerte. Ein Urteil hierzu liegt noch nicht vor. Die Chancen der Verbraucher, sich gegen VW vor Gericht durchzusetzen, schätzt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als besser denn je ein. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und hat bereits ein verbraucherfreundliches EA288-Urteil erstritten. Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten, einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

SWR-Bericht unterstreicht Urteil gegen Audi am LG Offenburg

Das Landgericht Offenburg verurteilte am 23. Juni 2020 die VW-Tochter Audi und ein Autohaus aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 3 O 38/18). Der Audi A3 2,0 TDI Quattro mit dem Motor EA 288 Euro 6 enthält nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Abschalteinrichtung. Beim EA288 geht es wie beim EA189 darum, dass der Motor die EU-Grenzwerte für Stickoxid nur auf dem Prüfstand einhält. Im Realbetrieb wird die Abgasreinigung temperaturabhängig gesteuert. Und ist in der Regel ausgeschalten. Der SWR-Bericht über einen Golf 7 unterstreicht die Manipulation von VW am Dieselmotor EA288.  Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den kanzleieigenen kostenlosen Online-Check.

Bei den Abgastests, die Report Mainz mit der Kamera begleiten durfte, stellten Ingenieure fest, dass die Stickoxid-Emissionen (NOx) auf der Straße deutlich über den EU-Abgasgrenzwerten liegen: „Wir konnten zeigen, dass wir eine temperaturabhängige Regelung der Abgasreinigung haben, was einem ‚Thermofenster‘ entspricht“, sagte der Ingenieur Martin Pley dem TV-Magazin. „Und wir haben NOx-Emissionen (Stickoxide), die deutlich über dem gültigen Grenzwert liegen.“

VW bestritt auf Anfrage des Magazins die Ergebnisse der Abgastests, da man „die Natur dieser Messungen nicht kenne und daher nicht kommentieren könne.“ Allerdings decken sich die Messwerte beim Golf 7 mit den Emissions-Werten, die VW in internen Dokumenten selbst vorgibt.

Auch das Kraftfahrt-Bundesamt KBA bekleckert sich beim EA288 nicht mit Ruhm. Die Behörde konnte nicht erklären, warum die Stickoxid-Emissionen bei den Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 (Euro 5 / Euro 6) auf der Straße sehr hoch sind, aber auf dem Rollenprüfstand extrem niedrig. Das KBA teilte dem Sender lediglich mit, man habe „keine illegale Abschalteinrichtung bei diesen Fahrzeugen“ entdeckt  und verwies auf eigene Untersuchungen aus dem Jahr 2016. Nach Recherchen von Report gab es bei diesen Untersuchungen jedoch nicht nachvollziehbare Ergebnisse. So wurde unter anderem der VW Touareg 3.0 explizit vom Vorwurf der Manipulation freigesprochen – doch für dieses Fahrzeug gibt es seit Ende 2017 einen amtlichen Rückruf wegen einer „unerlaubten Abschalteinrichtung“.

Chancen gegen VW vor Gericht zu gewinnen sind enorm gestiegen

Die Rechtsprechung hat sich im Fall Volkswagen seit Beginn des Diesel-Abgasskandals 2015 erheblich zugunsten der Verbraucher gedreht. Am 25. Mai 2020 verurteilte der Bundesgerichtshof VW erstmals in letzter Instanz wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung (Az.: VI ZR 252/19). Die Chancen, sich gegen den VW-Konzern vor Gericht durchzusetzen, steigen auch im Hinblick auf die neue Motorengeneration – beispielsweise den EA288. Am Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg sind am 30. April 2020 in einem Gutachten temperaturabhängige Abschalteinrichtungen als unzulässig eingestuft worden. Und im EA288 ist unter anderem ein sogenanntes Thermofenster verbaut. Das hat VW bereits am Landgericht Duisburg zugegeben. Daher geht die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass betroffene Verbraucher erneut geschädigt worden sind und rät zur anwaltlichen Beratung. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden.

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstreitet Urteil am Landgericht Offenburg

Das Landgericht Offenburg sah die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Verbrauchers als erwiesen an. Der streitgegenständliche Audi A3 2.0 TDI Quattro muss zurückgenommen und im Gegenzug müssen 40.259,22 Euro nebst Zinsen bezahlt werden. Eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro wird angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist. Das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil hat folgende wichtige Eckpunkte:

Der Kläger leaste am 8. Dezember 2015 von der Volkswagen Leasing GmbH einen Audi A3 2.0 TDI Quattro. Der Kläger erklärte mit anwaltlichem Schreiben vom 26. September 2017 aufgrund arglistiger Täuschung den Rücktritt vom Vertrag. Er vermutete mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen in dem Fahrzeug, die das Abgaskontrollsystem manipulieren.

Das Gericht verurteilte Audi wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB. Für das Gericht galt als sicher, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Im normalen Verkehr unterbleibt damit die Schadstoffminderung. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn es eine Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG enthält.

Das Gericht kritisiert das Prozessverhalten von Audi als „Leugnen“. Die sogenannte Teststandserkennung oder Prüfstandserkennung in dem Audi, in der die EU-Grenzwerte für Stickoxide eingehalten werden, hat Audi am Anfang des Verfahrens nicht eingeräumt, sondern den Vorwurf nur als „unzutreffend“ bezeichnet. Daraufhin wollte das Gericht Beweise erheben. In neuer Gerichtsbesetzung und nach schriftlichem Nachfragen wurde der Einbau einer als „Umschaltlogik“ bezeichnete Abschalteinrichtung verneint. Eine Teststandserkennung räumte Audi dann nach erneutem Nachfragen mit dem Hinweis ein, dass zum Normalbetrieb auf der Straße jedoch kein Unterschied bestehe. Beim nächsten schriftlichen Nachfassen und der Frage des Gerichts, wozu es dann eine solche Erkennung gebe, tat Audi dann so, als ob es selbstverständlich sei, dass der Teststandsbetrieb auch Auswirkungen auf den Katalysator und somit die Abgaskontrolle habe.

Das Gericht bezog sich in seinem Urteil explizit auf das Gutachten der Generalanwältin am EuGH, Eleanor Sharpston. Die hatte am 30. April 2020 in einem VW-Verfahren temperaturabhängige Abgaskontrollsysteme, wie ein Thermofenster eines darstellt, als unzulässig bezeichnet (Az. C 693/18). Die Vorschriften, so Sharpston, seien sehr eng auszulegen. Auch der Offenburger Richter schloss sich dieser Ansicht an.

Zum Schutz des Motors ist laut Sharpston zwar eine Abschalteinrichtung durchaus zulässig. Dabei erfasst diese Ausnahme nach Ansicht der Generalanwältin nur den Schutz des Motors vor dem Eintreten von unmittelbaren und plötzlichen Schäden (und nicht vor langfristigeren Auswirkungen wie Abnutzung oder Wertverlust). Die Generalanwältin ist der Ansicht, „dass nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die die Zuverlässigkeit des Motors beeinträchtigen und eine konkrete Gefahr bei der Lenkung des Fahrzeugs darstellen, das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung rechtfertigen können.“ Aus Sicht der Generalanwältin rechtfertigt das Ziel, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verzögern, nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung. Gerade damit haben die meisten Hersteller bisher vor Gericht argumentiert. Dieser Begründung dürfte nun ein Riegel vorgeschoben werden. In Offenburg folgte der Richter den Argumenten aus Luxemburg.

Dass kein Rückruf vom Kraftfahrt-Bundesamt bisher gegen den EA 288 vorliegt, war für den Richter unmaßgeblich. Dafür könne es viele Gründe geben – wie etwa „politischen Einfluss“.

Für das Landgericht Offenburg ist der Schaden für den Kläger durch das Zustandekommen des Leasingvertrags eingetreten. Zum einen wollte er ein solches mangelhaftes Fahrzeug nicht. Zum anderen besteht durch die Abschalteinrichtung für den Halter immer die Gefahr, dass eine Behörde das Fahrzeug stilllegen lässt.

Das Gericht entschied sich für eine Nutzungsentschädigung und gegen Zinszahlungen ab dem Kaufdatum. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was können Verbraucher im VW-Abgasskandal unternehmen?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. 

Rücktritt: Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Der BGH hat in seinem ersten Urteil am 25. Mai 2020 im Fall des Motors EA 189 eine solche Rückabwicklung gebilligt und VW verurteilt.

Schadensersatz: Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach 826 BGB. Der Autobauer muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Gerichte haben in Verfahren gegen die VW AG hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.

Neulieferung: Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen – natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.

Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

Was bisher alles rund um den EA288 geschah

Der EA288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs EA288 Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.

Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA 288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.

Derzeit versucht VW, Kunden zu einem Software-Update zu bewegen. Betroffen sind Fahrzeuge wie der Golf VII, der mit dem Motor-Typ EA288 ausgerüstet ist. VW schreibt die Verbraucher an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23×4, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß. Das Kraftfahrt-Bundesamt KBA hat das Update genehmigt – mehr dazu hier. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern davon ab, das Update aufspielen zu lassen. Schon beim EA189 hatte das Update unliebsame Auswirkungen auf das Fahrzeug wie einen höheren Spritverbrauch.

Das Landgericht Wuppertal ( 2 O 273/18) erklärte im Frühjahr 2019 in einem Fall, in dem der Besitzer eines VW Golf VII mit einem Dieselmotor EA288 geklagt hatte, diesen Motorentyp zum Prüffall. Das Gericht erließ einen Beweisbeschluss. Gutachter schauen sich jetzt den Motor und sein Abgaskontrollsystem genauer an.

Das Landgericht Duisburg hat in einem bisher unveröffentlichten Urteil die Abschalteinrichtung in einem VW Golf 7 als illegal eingestuft. Und der Autobauer hat den Einbau nach einem Bericht des Südwestrundfunks SWR in der Verhandlung bereits Ende 2018 zugegeben, hält ihn aber für legal. Zudem räumte VW ein, dass das Fahrzeug erkennen könne, ob es sich gerade auf einem Prüfstand befindet. Dass die Chancen für die Verbraucher gutstehen, ihr Recht gegen VW auch beim EA288 durchzusetzen, zeigt das Beispiel Daimler AG. Die Autobauer aus Stuttgart verbauen – ähnlich wie auch VW beim EA288 – unter anderem Thermofenster in ihren Motoren. Die funktionieren als Abschalteinrichtung. Die Gerichte verurteilen derzeit Daimler zur Zahlung von Schadensersatz an die Verbraucher – mehr dazu hier.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle

Audi A1 8X

Audi A3 8V

Audi A4 B8

Audi A4 B9

Audi A5 F5

Audi A6 C7

Audi Q2 GA

VW-Modelle

VW Amarok

VW Arteon

VW Beetle

VW Caddy

VW CC

VW Crafter

VW Golf VII

VW Golf Sportsvan

VW Jetta VI

VW Passat B8

VW Polo V

VW Polo VI

VW Scirocco III

VW Sharan II

VW Tiguan

VW Tiguan II

VW Touran II

VW T-Roc

VW T6 (California)

Seat-Modelle

Seat Alhambra II

Seat Arona

Seat Ateca

Seat Ibiza

Seat Leon III

Seat Tarraco

Seat Toledo IV

Skoda-Modelle

Skoda Fabia III

Skoda Karoq

Skoda Kodiaq

Skoda Kodiaq RS

Skoda Octavia III

Skoda Rapid

Skoda Superb III



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Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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