Nebenkosten: Einsicht in Rechnungen und Zahlungsbelege

13 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Vermieter sind nach Auskunft der ARAG Experten beim Stellen ihrer Forderungen dazu verpflichtet, auf Wunsch des Mieters Einsicht in die Abrechnungsunterlagen zu gewähren. Dazu gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege. Denn nur so können Mieter die Rechnungen prüfen (Az.: VIII ZR 118/19).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BGH .



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