Arbeitgeber müssen Home-Office anbieten
27 Jan
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Um die Zahl der Neuinfektionen weiter zu senken, tritt heute eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Kraft: Betriebe werden verpflichtet, das Arbeiten im Home-Office dort möglich zu machen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Gleichzeitig können Arbeitnehmer das Angebot, zu Hause zu arbeiten, nur mit triftigem Grund ablehnen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat Kontrollen durch die Arbeitsschutzbehörde angekündigt, falls es berechtigte Zweifel daran gibt, dass Betriebe die Verordnung nicht umsetzen. Die Regelung gilt vorerst bis zum 15. März.
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