Halbe Miete wegen Lockdowns

3 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Ein Einzelhändler, der sein Geschäft aufgrund coronabedingter Schließungsanordnung nicht öffnen durfte, muss für sein Ladenlokal nur 50 Prozent der Kaltmiete zahlen. In solchen Fällen sei von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen, die eine Mietzinsanpassung erforderlich mache, um die Belastungen zu teilen. ARAG Experten verweisen auf die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 5 U 1782/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Dresden .



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