Führerscheinprüfung wird geändert
31 Mrz
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Bislang durften Fahranfänger, die ihren Führerschein in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe gemacht hatten, keine Autos mit Schaltgetriebe lenken. Ab 1. April ändert sich diese Regelung. Wer seine Prüfung in einem Automatik-Pkw ablegt, darf anschließend auch Wagen mit Handschaltung fahren. Dazu sind nach Auskunft der ARAG Experten allerdings weitere zehn Fahrstunden mit Schaltgetriebe nötig und eine zusätzliche 15-minütige Fahrprüfung. Fahrschüler, die ihre Automatik-Prüfung bereits vor dem 1. April abgelegt haben, dürfen die Schaltgetriebe-Fahrschule nachholen. Ob nur Automatik oder beides gefahren werden darf, wird als Schlüsselzahl im Führerschein festgehalten.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de
Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
+49 (211) 963-2560
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber
(siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des
Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber
Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder
Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen
Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung
von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen
Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer
Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber.
Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses
Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die
Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.