Paketbote darf nicht während der Fahrt scannen

31 Mrz

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Benutzung elektronischer Geräte während der Fahrt ist tabu. Das gilt nach Auskunft der ARAG Experten nicht nur für Mobiltelefone, sondern für jegliche elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Und dazu gehört eben auch ein Paketscanner, mit dem Paketboten ihre Lieferungen dokumentieren. Auch wenn sie in Corona-Zeiten viel zu tun haben und unter wachsendem Zeitdruck stehen, dürfen sie den Scanner erst betätigen, wenn der Wagen parkt. In einem konkreten Fall bediente ein gestresster Zusteller während der Fahrt seinen Paketscanner und musste daraufhin 120 Euro Bußgeld zahlen (Oberlandesgericht Hamm Az.: 4 RBs 345/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Hamm .



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