Entgelt für Sofortüberweisung oder PayPal rechtens
7 Apr
Pressemeldung der Firma ARAG SE
Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben. Das Entgelt muss sich dann auf die mit der Nutzung dieser Zahlungsmittel verbundenen Sonderleistungen beziehen. Es darf nicht für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von Paragraf 270a Bürgerliches Gesetzbuch entstehen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (Az.: I ZR 203/19).
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