Tiktok urheberrechtlich bedenklich

19 Mai

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Einmal kurz wie Chloe George durch hohe Blumenwiesen streifen oder mit Mike Posner eine Spritztour mit dem Cabrio machen: Vor allem Jugendliche zwischen 12 und 14 Jahren nutzen die Anwendung Tiktok, um sich mehr oder weniger filmreif in Szene zu setzen und dabei lippensynchron zu angesagten Hits zu singen. Dazu stellt die angesagte App registrierten Nutzern in einer Musikbibliothek 15, 30 oder 60-sekündige Ausschnitte angesagter Songs zur Verfügung und schon kann es losgehen mit der Pantomime. Doch dabei handelt es sich nach Auskunft der ARAG Experten meist um urheberrechtlich geschützte Werke, an denen Tiktok in der Regel gar kein Nutzungsrecht hat. So weist der Anbieter in seinen Nutzungsbedingungen auch darauf hin, dass Nutzer selbst verantwortlich dafür sind, sich die Rechte an den Inhalten Dritter einräumen zu lassen. Also mit anderen Worten: Frag erst Justin Bieber, bevor Du Dein kleines Filmchen mit seiner Musik untermalst und verbreitest. Für Tiktok-Fans kann das im worst case zum echten Problem werden und zu einer Abmahnung führen, die leicht tausende von Euros kosten kann. Sogar eine Geld- oder Gefängnisstrafe sind bei Urheberverletzungen drin.

Weitere interessante Informationen unter:

https://www.arag.de/…



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