Hund als Geisel des Tierarztes

19 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Weigert sich ein Hundehalter, seine Tierarztrechnung zu begleichen, weil er mit der Abrechnung des Veterinärs nicht einverstanden ist, darf der Mediziner nach Angaben der ARAG Experten das Tier nicht einfach behalten, um damit Druck auf den Halter auszuüben. Die Trennung des Tieres von seinem Herrchen könnte nach richterlicher Ansicht das Verhalten des Tieres derart negativ beeinflussen und sogar eine Charakterveränderung nach sich ziehen, dass dies einen kaum reparablen Schaden verursachen würde, der in keinem Verhältnis zur nicht bezahlten Tierarztrechnung stehe (Amtsgericht (AG) Duisburg, Az.: 77 C 1709/08, und AG Bad Homburg, Az.: 2 C 1180/01 (10)).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.