Anforderung an Mieterhöhung

13 Okt

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete die Zustimmung seines Mieters zu einer Mieterhöhung verlangt, muss laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes den Mietspiegel nicht beifügen, wenn er sich auf einen für die Wohnlage bestehenden allgemein zugänglichen Mietspiegel bezieht (Az.: VIII ZR 167/20).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH



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