Hersteller Knaus im Abgasskandal von Fiat Chrysler
23 Dez
Dr. Stoll & Sauer mit positivem Urteil zum Knaus-Wohnmobil Sun Ti 650 MF
Die Wohnmobilbranche steckt tief im Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis). Auch der Hersteller Knaus verwendet in Wohnmobilen den Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Und die Beweislast gegen den Ducato-Diesel ist erdrückend. Der Vorwurf, die Motoren manipulieren die Abgasreinigung, erhärtet sich derzeit. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten – darunter auch eines zum Modell Sun Ti 650 MF von Knaus. Die Chancen der Verbraucher, gegen Händler und FCA vor Gericht zu gewinnen, stehen daher sehr gut. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben sie für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.
Landgericht Nürnberg sieht WoMo von Knaus im Abgasskandal
Im Diesel-Abgasskandal von Fiat Chrysler hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten. Eines davon betrifft auch das Wohnmobil „Sun Ti 650 MF“ von Knaus. Hier die Fakten zum Urteil.
Der Kläger kaufte im Juli 2017 das Wohnmobil „Sun Ti 650 MF Platinum Selection“ des Herstellers Knaus für 63.350 Euro.
Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1 AGL411D
Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers. FCA/Stellantis ist verpflichtet, dem klagenden Verbraucher Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren (Az. 19 O 737/21).
Den Streitwert legte das Gericht auf 63.350 Euro fest.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich halten die Fahrzeuge im realen Straßenbetrieb die Grenzwerte nicht ein, verpesten die Umwelt und gefährden die Gesundheit.
Das Gericht kritisierte, dass das Unternehmen alleine aus „reinem Gewinnstreben“ gehandelt hat. Es war ihm klar, dass der Verbraucher ein minderwertiges Fahrzeug erhält. Für die Kammer stand außer Frage, dass auch der Vorstand des Unternehmens von den Manipulationen gewusst haben muss.
Stellantis hat als rechtlicher Nachfolger von FCA nach §§ 249 ff. BGB die entstandenen Schäden zu ersetzen.
Knaus-Modelle, die vom Abgasskandal betroffen sein könnten
Das Nürnberger Urteil macht deutlich, dass auch Knaus vom Abgasskandal betroffen ist. Auf die kostspieligen Fahrzeuge haben manche Verbraucher jahrelang gespart, umso größer ist nun die Enttäuschung und die Verärgerung. Nach Kenntnistand der Kanzlei sind folgende Modelle von Knaus im Skandal involviert. Hinter der Varianten-Kennung R verbergen sich so gängige Modelle wie Sun Ti oder Van Ti. Ein Blick in den Fahrzeugbrief verrät die R-Kennung.
Knaus BoxStar 630 ME
Knaus R03
Knaus R04
Knaus R05
Knaus R11
Knaus R15
Knaus R16
Knaus R17
Knaus R18
Knaus R21
Knaus R22
Knaus R41
Knaus R50
Knaus R57
Knaus R58
Knaus R59
Knaus Van I E50 MEG
Knaus Vansation I 600 ME
Knaus Vantourer K250 LR62
Verbraucherfreundliche Entwicklung im Fiat-Abgasskandal
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die Beweislast gegen den Autobauer mittlerweile erdrückend. Alleine die Vorkommnisse bis ins Jahr 2020 müssten für eine Verurteilung von FCA genügen. Über 1000 Klagen hat die Kanzlei mittlerweile gegen FCA, Iveco und Fahrzeughändler bundesweit eingereicht. Hier eine kurze Zusammenfassung der Entwicklungen aus dem Jahr 2021:
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat mehrere verbraucherfreundliche Urteile in erster Instanz erstritten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Einige Verfahren befinden sich an Oberlandesgerichten in der Berufung.
Das Landgericht Nürnberg hat mit Entscheidung vom 9. Juli 2021 festgestellt, dass die Holding Stellantis in der Rechtsnachfolge von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) steht ( 19 O 737/21). Stellantis war Anfang des Jahres durch die Fusion von FCA und des französischen Konzerns PSA entstanden. Damit kann auch gegen Stellantis geklagt werden.
Das Landgericht Stade verurteilte am 17. August 2021 den Händler eines Wohnmobils zur Zahlung von Schadensersatz, weil das Fahrzeug mangelhaft war ( 2 O 175/21). Der Halter kann sein Fahrzeug bei dem sogenannten kleinen Schadensersatz behalten. Den kleinen Schadensersatz hatte Dr Stoll & Sauer am Bundesgerichtshof in einem VW-Fall erstritten.
Das Landgericht Oldenburg ordnete am 2. September 2021 die Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils an ( 4 O 767/21). Befindet sich ein Neufahrzeug in der zwei Jahre andauernden Gewährleistung, so wird neben FCA/Stellantis auch in der Regel der Händler verklagt. Der Bundesgerichtshof hatte im VW-Abgasskandal die Form der Neulieferung bestätigt.
Das Landgericht Münster will beim KBA Auskunft über den Stand der Ermittlungen einholen.
Das Landgericht Kempten stellt die Einholung eines Gutachten in Aussicht, falls FCA/Stellantis die Vorwürfe der Abgasmanipulation bestreitet. Dem sieht Dr. Stoll & Sauer gelassen entgegen. Mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren weisen derzeit darauf hin, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.
Am Landgericht Flensburg sieht die vierte Zivilkammer starke Indizien für eine unzulässige Abschalteinrichtung im Fiat-Motor. Das Argument Motorschutz will das Gericht in einer ersten Stellungnahme wohl nicht gelten lassen (Az. 4 O 232/21).
Das Landgericht Saarbrücken lässt ein Gutachten zum Wohnmobil Columbus 640E von Westfalia einholen. Der Stickoxidausstoß soll überprüft werden (Az. 12 O 18/21).
Das Landgericht Ansbach hat mit Beschluss vom 14. Dezember 2021 ein Gutachten in Auftrage gegeben, das herausfinden soll, ob „in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind“ (Az. 3 O 761/21).
Das KBA hat im Februar 2021 einen Rückruf zum Iveco-Motor Daily erlassen – allerdings nicht verpflichtend. „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich die Verringerung von Stickoxiden gegebenenfalls verschlechtert“, heißt es verklausuliert im KBA-Deutsch. Die Daily ist in vielen Wohnmobilen verbaut worden. Und Iveco gehört zum weitverzweigten Fiat-Imperium.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Informationen, wonach es bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt „amtsbekannt“ ist, dass Fiat-Motoren manipuliert worden sind.
Das KBA hat durch eigene Untersuchungen festgestellt, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte im realen Straßenverkehr nicht einhalten. Daher prüft die Behörde derzeit Konsequenzen. Nach EU-Recht hat das KBA sogar die Möglichkeit, betroffene Fahrzeuge stillzulegen.
Mittlerweile versuchen Wohnmobilhändler sich außergerichtlich mit geschädigten Kunden zu einigen.
Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.
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