Krankschreibung per Video möglich
28 Dez
Wer krank ist, kann sich ab Januar auch von einem Arzt per Videosprechstunde für bis zu drei Kalendertage krankschreiben lassen, in dessen Praxis er zuvor nicht Patient war. Bisher galt: Nur wer bereits Patient in der Praxis war, durfte per Videosprechstunde von diesem Arzt für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Das ist auch weiterhin so möglich. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass Folgekrankschreibungen per Video nur dann möglich sind, wenn die erste Krankschreibung nach einem persönlichen Besuch in der Praxis stattfand. Zudem besteht kein Anspruch auf eine Videosprechstunde. Möchte der Arzt seinen Patienten persönlich sehen, um ihn zu untersuchen, muss der Patient dem Arztwunsch folgen, um eine Krankschreibung zu bekommen.
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