Neue Beitragsbemessungsgrenzen

28 Dez

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Um die soziale Absicherung zu gewährleisten, werden jedes Jahr die Bemessungsgrenzen für Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Für 2022 steigt diese Grenze in der allgemeinen Rentenversicherung für Ostdeutschland um 50 Euro auf 6.750 Euro monatlich; in den alten Bundesländern sinkt die Grenze um 50 Euro von 7.100 auf 7.050 Euro im Monat. Für Mitglieder der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze nach Auskunft der ARAG Experten in den neuen Bundesländern um 100 Euro auf 8.350 Euro und in den alten Ländern sinkt sie um 50 Euro auf 8.650 Euro. Die bundeseinheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt hingegen unverändert bei 64.350 Euro im Jahr. Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung ändert sich nicht und beläuft sich weiter auf 58.050 Euro.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.