Kündigung wegen unberlaubter Kopie eines fremden Mail-Anhangs

12 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Eine kirchengemeindliche Mitarbeiterin, die für die Buchhaltung Zugriff auf den Computer und das E-Mail-Konto des Pastors hatte, las unbefugt eine an diesen gerichtete Mail und machte von dem Anhang einer weiteren, offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie, die sie weitergab. Dies rechtfertigt laut ARAG Experten eine fristlose Kündigung, entschied das Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 4 Sa 290/21).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LAG Köln .



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
+49 (211) 9633115



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.